Keine Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern!

Arbeitsverbote sind das Ende der Integration! Pro Asyl und die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern fordern deswegen: Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus „sicheren Herkunftsländern“ nach der EU-Liste geben. Es darf keine Arbeitsverbote für Gestattete und Geduldete aus Ländern geben, die die EU als „sicher“ deklariert, auch wenn sie autokratisch regiert und von Menschenrechtsverletzungen geprägt sind.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, eine Gesetzesänderung1 beschlossen, die die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten massiv behindern wird, indem noch mehr Menschen als bisher Arbeitsverbote bekommen werden.

Zusätzlich zu den aktuellen sicheren Herkunftsstaaten sollen nun auch Menschen Arbeitsverbote erhalten, wenn sie aus einem von der EU so definierten, angeblich „sicheren“ Herkunftsstaat kommen. Das betrifft u.a. Menschen aus Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien aber auch alle EU-Beitrittskandidaten2 wie z.B. die Türkei. In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass allen Geduldeten per se die Erwerbstätigkeit verboten wird, wenn sie aus einem der genannten Länder kommen, und dass auch bereits bestehende Ausbildungen abgebrochen werden müssten. Auch für Geflüchtete im Asylverfahren plant die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen.

Die Konsequenz hiervon wären willentlich verhinderte Integrationsbiographien, geringeres Wirtschaftswachstum und höhere Kosten für die Steuerzahler*innen. Arbeitsverbote für Menschen aus den EU-sicheren Herkunftsstaaten dürfen nicht umgesetzt werden!

Das Gesetzesvorhaben hat für massive Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben gesorgt und ist Auswuchs einer realitätsfremden und rassistischen Politik. Mit diesem Vorstoß untergräbt die Bundesregierung den Entschließungsantrag des Bundesrates, der auf Initiative von Schleswig-Holstein am 6.03.2026 gefasst wurde. Der Bundesrat hat sich dort deutlich für ein Bleiberecht von Personen in Arbeit und Ausbildung ausgesprochen.

Die Arbeitsverbote stellen eine unnötige Verschärfung der GEAS Umsetzung dar und beruhen nicht auf europäischen Vorschriften, sondern werden explizit von der Bundesregierung eingebracht. Von den Einen mehr Arbeitszeit, weniger „Life-Style-Teilzeit“ und mehr Engagement für die Wirtschaft zu verlangen, während anderen verboten wird zu arbeiten, das passt nicht zusammen!

Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt muss priorisiert und nicht durch Arbeitsverbote verhindert werden!

Wir fordern alle beteiligten Akteure, insbesondere die Regierungen der Bundesländer, auf, das Inkrafttreten des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss bietet hierfür eine Möglichkeit.

Wir fordern außerdem die Abschaffung aller Arbeitsverbote für Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Weder Geflüchtete mit Duldung noch mit Gestattung dürfen von Arbeitsverboten betroffen sein. Arbeitsverbote sind das Ende jeglicher Integration, denn die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit ist eine zentrale Säule für soziale Teilhabe.
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1 Versteckt im Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

2 insofern dort kein Krieg herrscht wie aktuell in der Ukraine.

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