Protest in Leer: Omas gegen Rechts demonstrieren gegen Abschiebung einer kurdischen Familie

Erneut steht der Landkreis Leer wegen seines schäbigen Umgangs mit Schutzsuchenden in der Kritik. Leidtragende ist diesmal die Familie Özgeyikci aus Moormerland. Nach elfjährigem Aufenthalt in Deutschland entzieht die Ausländerbehörde dem selbständigen, seit 2021 arbeitenden Pizzabäcker Edip Özgeyikci und seiner Frau Yildiz die Arbeitserlaubnis, zwingt das Paar damit faktisch, ihre gut laufende Pizzeria zu schließen – und betreibt die Abschiebung der sechsköpfigen Familie. Gleichzeitig hält der Landkreis der Familie vor, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht sichere, weshalb kein Bleiberecht nach § 25b AufenthG erteilt werden könne.

Aus Protest gegen diese Behördenpraxis demonstrieren die Omas gegen Rechts heute in Leer.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führt die Ausländerbehörde an, das Einkommen der Familie reiche für die Lebensunterhaltssicherung nicht aus. Die verzweifelten Versuche der Familie, durch zusätzliche Jobs ein die Ausländerbehörde zufriedenstellendes Einkommen für die sechsköpfige Familie nachzuweisen, werden zurückgewiesen: Eine solche Doppelbelastung sei realistisch nicht durchhaltbar. Für ein Bleiberecht seien Nachweise zu spät eingereicht worden, der Sprachnachweis für den Familienvater genüge nicht den formalen Anforderungen. Auch die Tatsache, dass die drei in Deutschland geborenen bzw. aufgewachsenen Kinder hier sozialisiert sind und Panikattacken entwickeln, veranlasst die Ausländerbehörde nicht zu einem sensibleren Vorgehen.

Aufgrund der faktischen Integration in die deutsche Gesellschaft hat die Familie einen Härtefallantrag gestellt, dessen Eingang vom Innenministerium auch ausdrücklich bestätigt wurde. Dennoch weigert sich der Landkreis Leer, der Familie Duldungen auszustellen. Zur Begründung verweist der Landkreis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, der zufolge eine Duldung nicht gerichtlich eingeklagt werden kann, weil ein Härtefallverfahren kein subjektives Recht vermittelt. Trotz des laufenden Härtefallverfahrens lebt die Familie weiterhin in Angst vor einer Abschiebung.

Die Argumentation des Landkreises Leer geht jedoch an der niedersächsischen Erlasslage vorbei. Weiterhin gilt der Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 13.04.2022, der die Ausländerbehörden im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis und eines geordneten Verfahrens verpflichtet, Antragsteller*innen bis zur Entscheidung über die Annahme der Härtefalleingabe eine Duldung zu erteilen.

Wörtlich heißt es in dem Erlass vom 13.04.2022:

„Im Interesse eines zweckdienlichen, effektiven und in sich schlüssigen Härtefallverfahrens ist die betroffene Ausländerin oder der betroffene Ausländer für den Zeitraum zwischen Eingang der Eingabe und der Annahmeentscheidung — sog. Vorprüfung — gemäß § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zu dulden…“

Indem der Landkreis die Ausstellung von Duldungen verweigert, verhindert er die Erwerbstätigkeit der Eheleute und nimmt der Familie damit faktisch die Möglichkeit, ein reguläres Bleiberecht nach § 25b AufenthG zu erhalten. Der Landkreis schafft genau die Situation, die er der Familie anschließend vorhält: Ohne Duldung keine Arbeit, ohne Arbeit kein gesicherter Lebensunterhalt – und ohne gesicherten Lebensunterhalt kein reguläres Bleiberecht.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützt die Familie Özgeyikci und fordert den Landkreis Leer auf, unverzüglich die nach dem Erlass vorgesehene Duldung zu erteilen. Das Härtefallverfahren darf nicht durch ein Verwaltungshandeln unterlaufen werden, das der geltenden Erlasslage widerspricht. Solange über die Annahme der Härtefalleingabe nicht entschieden ist, muss der Landkreis die geltende Erlasslage beachten. Für eine Verwaltung, die Recht und Gesetz verpflichtet ist, sollte das selbstverständlich sein.

Anlage:

  1. Bericht der NWZ vom 17.06.2026
  2. Petition für Familie Özgeyikci

 

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