20. Juni – Internationaler Tag des Flüchtlings – Hildesheim

Infoaktion des Flüchtlingsrates in der Hildesheimer Fußgängerzone

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen, Flüchtlinge konkret unterstützen

Anlässlich des Internationalen Tages des Flüchtlings am 20. Juni 2011 ruft der Flüchtlingsrat Niedersachsen zu mehr Engagement für Flüchtlinge auf.  Mit einer Aktion in der Hildesheimer Fußgängerzone soll insbesondere auf die sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen aufmerksam gemacht werden. Dabei können Passanten nicht nur Kaffee genießen, sondern auch aktiv Flüchtlinge durch den Umtausch von Gutscheinen unterstützen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährt Flüchtlingen Sozialleistungen, die rund 35% unter dem Niveau von Hartz IV liegen und obendrein im Wesentlichen in Form von Lebensmittelgutscheinen und durch Zuweisung einer Unterkunft erbracht werden. Das Einkaufen mit Gutscheinen erweist sich als besonders problematisch, da viele Geschäfte, darunter auch viele billige Discounter, Gutscheine nicht annehmen. Die Regelsätze wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält das Gesetz deshalb für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Bundesregierung hat bereits eingestanden, dass die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen, entwickelt jedoch keinerlei Aktivitäten, diese Grundrechtsverletzung abzustellen.
Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, kritisieren seit Jahren die menschenunwürdige (Mangel-)Versorgung von Flüchtlingen nach dem AsylbLG. Jetzt haben sich auch die Vereinten Nationen eingeschaltet: Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte moniert, dass Flüchtlinge in Deutschland keine angemessenen Sozialleistungen erhalten und in überfüllten Unterkünften leben müssen.

Auch die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Hildesheim muss verändert werden. Es darf nicht sein, dass Flüchtlinge völlig abgeschieden leben, gerade weil sie kein Geld für den öffentlichen Nahverkehr haben und Kindern damit z.B. der Besuch von Kindergarten unnötig erschwert wird. Darüber hinaus sind bauliche Mindeststandards erforderlich. Der Flüchtlingsrat plant daher eine Bestandsaufnahme der Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis mit einer entsprechenden Bewertung. „Was wir beispielsweise in der Unterkunft in Algermissen zu sehen bekommen haben, ist absolut inakzeptabel“, erklärt Bastian Wrede, einige Fotos der Unterkunft werden am Montag in der Fußgängerzone zu sehen sein. Wir fordern die Gemeinden und den Landkreis auf, hier umgehend für Verbesserungen zu sorgen. Auch die Unterbringung in der allgemeinen Obdachlosenunterkunft im Langen Garten in Hildesheim ist nicht hinnehmbar. Flüchtlinge wollen eine eigene Wohnung wie andere Menschen auch. Ihnen dieses Recht einzuräumen wäre ein Beitrag zu Integration. Mindeststandards in der Behandlung von Menschen, die hier Zuflucht suchen, sind ein Prüfstein für die Humanität einer Gesellschaft.

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