Flüchtlingsrat und Pena.ger kritisieren Landkreis Harburg: Keine Abschiebung von Mustafa N. in den Irak!

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und Pena.ger, die bundesweite Online-Beratungsstelle für Geflüchtete, fordern einen umgehenden Stopp der geplanten Abschiebung eines seit Jahren in Deutschland lebenden Kurden und werdenden Vaters aus dem Landkreis Harburg. Der Landkreis Harburg plant, den 27-jährigen Mustafa N. In den Irak abzuschieben. Dabei steht dieser kurz davor, alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erfüllen – doch der Landkreis verhindert dies, indem er Herrn N. in Abschiebungshaft nehmen lässt.

Herr N. ist seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und hat sich längst ein neues Leben in Niedersachsen aufgebaut. Bis zum Entzug seiner Arbeitserlaubnis hat er mehr als zweieinhalb Jahre gearbeitet und damit für seinen Lebensunterhalt gesorgt. Zudem ist seine Partnerin, die auch in Deutschland lebt, im fünften Monat schwanger und ebenfalls von Abschiebung bedroht.

Simon Wittekindt, Beratung in Abschiebungshaft vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.:

Ich habe Herrn N. in der Beratung persönlich kennengelernt und teile seine Fassungslosigkeit über das Vorgehen der Ausländerbehörde Harburg. Es wäre nur noch eine Frage von Tagen, bis Herr N. die Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllt. Seine Abschiebung ist deshalb nicht nur rechtlich unverhältnismäßig, sondern zeugt auch von einer unnötigen menschlichen Härte. Zugleich werden seine Integrationsleistungen mit den Füßen getreten. Daher fordern wir den Landkreis auf, seine rechtlichen Handlungsalternativen zu nutzen, die Abschiebung unter Ausübung seines Ermessens zu stoppen und ihm den Weg in ein Bleiberecht zu ebnen.

In der Woche seiner Festnahme bei einem Termin bei der Ausländerbehörde Harburg hätte Herr N. den Integrationstest „Mein Leben in Deutschland“ absolviert, er war für den 2. Mai für die Prüfung angemeldet. Über die notwendigen Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt er zweifelsohne. Auch spricht und schreibt er sicher in der deutschen Sprache. Der – für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG nicht erforderliche – Abschluss eines Sprachzertifikats auf Niveau B1 steht kurz bevor.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pena.ger fordern daher, Mustafa N. die Teilnahme am Integrationstest und an der Sprachprüfung zu ermöglichen und ihm ein Aufenthaltsrecht zu erteilen.

Die Abschiebung eines werdenden Vaters in den Irak, in eine Region, die von anhaltenden Konflikten und Unsicherheiten geprägt ist, stellt darüber hinaus eine erhebliche Gefahr für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Herrn N. dar. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und Pena.ger, die bundesweite Online-Beratungsstelle für Gefüchtete, fordern deshalb einen grundsätzlichen Stopp der Abschiebungen in den Irak.

Kontakt
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Simon Wittekindt
0178 / 323 5232
swi@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org

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