Rechtswidrige Abschiebungshaftbeschlüsse

Hier der wiederkehrende Bericht zur Statistik des RA Peter Fahlbusch aus Hannover:

Seit 2001 habe ich bundesweit 2.247 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. 1.178 dieser Menschen (dh 52,4 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen auf die 1.178 Gefangenen 30.760 rechtswidrige Hafttage, das sind gut 84 Jahre rechtswidrige Haft (ja, so lang liegt der 2. Weltkrieg zurück). Im Durchschnitt befand sich jede:r Mandant:in knapp 4 Wochen (genau: 26,1 Tage) zu Unrecht in Haft.
Ich empfehle -vielleicht kommt das seriöser rüber als meine Statistik – eine Auswertung der BGH-Entscheidungen zur Abschiebungshaft: 2020 wurden 54 %, 2021 56 % und 2022 (bis jetzt) 69 % der geführten Rechtsbeschwerden von den Betroffenen gewonnen (d.h., Haft war rechtswidrig, so der BGH).

Leider hat sich die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung nicht dazu durchringen können, angesichts dieser skandalösen Bilanz einen Anspruch auf eine Rechtsvertretung für alle Abschiebungsgefangenen umzusetzen. Auch für die vom Flüchtlingsrat in der Abschiebungshaft geleistete Beratungsarbeit zahlt das Land keinen Cent. Nur dank der Unterstützung der Diakonie (2019) und der Caritas Niedersachsen (2020 – 2022) sowie mit Spenden kann der Flüchtlingsrat ein basales Angebot bislang aufrecht erhalten.

 

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1 Gedanke zu „Rechtswidrige Abschiebungshaftbeschlüsse“

  1. Aktualisiert am 12.09.2022 – Neue Zahlen von RA Fahlbusch. Zitat:

    „Seit 2001 habe ich bundesweit 2.282 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten.
    1.197 dieser Menschen (d.h. 52,5 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang).

    Zusammengezählt kommen auf die 1.197 Gefangenen 31.235 rechtswidrige Hafttage, das sind gut 85 Jahre rechtswidrige Haft. Im Durchschnitt befand sich jede/r Mandant/in knapp 4 Wochen (genau: 26,1 Tage) zu Unrecht in Haft. (…)

    Wann entschließt sich der Gesetzgeber, einen Pflichtanwalt den Menschen zur Seite zu stellen?“

    Antworten

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