Dokumentation Seminar „Was tun bei Gewaltvorkommnissen in Unterkünften für geflüchtete Menschen?“

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eine Kooperation vom Flüchtlingsrat Niedersachsen und der Koordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt

Die Leitidee dieses Seminars war, Sozialarbeitende in Sammelunterkünften für die besondere Schutzbedürftigkeit, insbesondere von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung zu sensibilisieren. Um deren Handlungssicherheit zu stärken, wurden konkrete Handlungsschritte dargestellt und wichtige Ansprechpersonen vorgestellt. Mit der Vorstellung der Möglichkeit über „Worte helfen Frauen“ Übersetzungsleistungen zu finanzieren und eine erste Sammlung von Sprachmittler:innen-Pools wurde auch die Herausforderung der muttersprachlichen Beratung bearbeitet. Ziel war es außerdem, die Schnittstelle zwischen Unterkünften und der dort stattfindenden Beratung und Gewaltberatungsstellen herzustellen.

Ganz praktisch wurden Fragen behandelt wie

  • Wen kann ich in die Arbeit mit einbeziehen?
  • Welche Präventionsmaßnahmen können wir installieren?
  • Wie kann ich Gewalt sensibel thematisieren?
  • Welche Formen von Gewalt gibt es?
  • Welche Unterstützungsangebote gibt es für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen?

Neben den Inputs der Referent:innen kamen die Teilnehmenden in Kleingruppen miteinander ins Gespräch und tauschten Erfahrungen aus.

Anja Ananieva, Ophelia – Beratungszentrum für Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung e.V., Langenhagen, „Wie erkenne ich Gewaltbetroffenheit und welche Schritte sind einzuleiten?“

Im Input ging es um die Einordnung von der Begrifflichkeit der häuslichen Gewalt und deren Vorkommen und Formen. So machte sie sehr deutlich, dass gut jede dritte Frau, egal welcher Herkunft, welche Gehalts- oder Berufsgruppe, mindestens einmal von häuslicher Gewalt betroffen ist und durchschnittlich alle 72 Stunden ein Femizid stattfindet.

Ananieva berichtete aus ihrer Berufspraxis, stellte Fallbeispiele auf und ordnete unter anderem die unterschiedlichen Formen von Gewalt ein.

Physisch: Ohrfeigen, Schubsen, Faustschläge, Stöße, Fußtritte, Würgen, Fesseln, tätliche Angriffe mit

Gegenständen, Schlag-, Stich- oder Schusswaffen, Verbrennen, Tötungsdelikten

Psychisch: Drohungen mit Mord od. Gewalt, Drohungen ggü. Kindern / Freunden etc., Beleidigungen, Demütigungen, das Erzeugen von Schuldgefühlen, Essensentzug, Eifersucht, Kontrolle, Einschüchterungen

Sexualisierte: sexuelle Nötigung, Vergewaltigungen, Zwang zur Prostitution

Ökonomisch: Arbeitsverbote oder Arbeitzwang, die alleinige Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen
durch den / die Partner*in, Herstellung und Aufrechterhaltung einer ökonomischen Abhängigkeit

Außerdem ging es unter dem Stichwort „Hinsehen und helfen“ um die Vorgehensweise, sollten Sozialarbeitende den Verdacht haben, Kient:innen erfahren (häusliche) Gewalt. Dabei verwies sie eindringlich auf das Gewaltschutzgesetz und den Grundsatz „WER SCHLÄGT; DER GEHT!“

Die ganze Präsentation können sie hier abrufen:FoBi-23-09-Flüchtlingsunterkünfte_Ophelia

 

 

 

 

Ergebnisse aus den Breakout-Sessions in Kleingruppen:

 

Rabia Kuru, Projektkoordination Gleichberechtigung und Vernetzung e.V., Hannover,
„Wie und wann kann ich eine kostenlose Sprachmittlung mit „Worte helfen Frauen“ einsetzen?“

Ein wichtiges Anliegen der Organisator:innen war es auf die Kostenübernahme für Sprachmittlung hinzuweisen. Dies übernahm Rabia Kuru, die in ihrer Präsentation genau darstellt, wie unbürokratisch eine Kostenübernahme durch „Worte helfen Frauen“ funktionieren kann.

Die Zielgruppen können sowohl geflüchtete Frauen als auch Migrantinnen mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen sein. Das Angebot gilt für jegliche Altersgruppe, also alle Frauen und Mädchen, die in Niedersachsen wohnen.

Wichtig für eine Kostenübernahme ist, dass die Inhalte der Beratung einen geschlechterspezifischen Bezug
aufweisen müssen.
Beratungen zu folgenden Themen können eingereicht werden:

  • Prostitution
  • Gewalt
  • Menschenhandel
  • Schwangerschaft
  • Sexualität
  • Verhütung
  • Teilhabe
  • Gleichstellung
  • Bildung und Arbeit

Im Rahmen ihres Inputs wurden verschiedene Sprachmittler:innen Pools gesammelt:

  • SpuK – Sprach- und Kulturmittlung Caritas Osnabrück
  • Ethnomedizinisches Zentrum
  • Sprachmittler:innen Pool kargah e.V.
  • die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite www.worte-helfen-frauen.net

Die gesamte Präsentation finden sie hier: Worte_helfen_Frauen_23_09_2021

 

Maryam Mohammadi, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., „Welche geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe gibt es und wie steht es um deren Anerkennung im Asylverfahren?“

„Geschlechtsspezifische Gewalt ist Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Diese Form der Gewalt betrifft weltweit überproportial Frauen. Sie umfasst Phänomene wie Zwangsheirat, sexualisierte, aber auch psychische Gewalt sowie Gewalt, die wirtschaftliche Schäden für die Frau zur Folge hat, etwa wenn sie keinen Zugriff auf Konten hat. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wird als Mittel der Kriegsführung eingesetzt, findet tagtäglich im privaten Haushalt statt und in Situationen, die von struktureller Machtungleich und finanzieller Abhängigkeit geprägt sind“.

Quelle:https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt

Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurden und dies als Fluchtgrund angeben, könnten Schutz erhalten, wenn geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkannt würde. Leider wissen nur wenige Flüchtlinge über ihre Rechte als Betroffene von Gewalt und darüber, dass dies positive Auswirkungen auf ihr Asylverfahren haben kann.

Es ist erforderlich, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt rechtzeitig vor der Anhörung des BAMF über die besonderen Möglichkeiten im Asylverfahren informiert werden. Darüber hinaus können dem BAMF immer auch (fachliche) Stellungnahmen von Beratungsstellen vorgelegt werden, die den Vortrag über erlebte geschlechtsspezifische Gewalt unterstützen. Es ist daher wichtig, dass Berater:innen darauf achten, nur im Rahmen ihrer fachlichen Qualifikation Stellung zu nehmen und sich bewusst sind, dass Unklarheiten, Übersetzungsfehler und Missverständnisse die Aussagen der Person in der Anhörung widersprechen können, was zu großen Problemen im Asylverfahren führt.

Die gesamte Präsentation finden sie hier: Geschlechtsspezifische Verfolgung

Dena Mossallanejad , Koordinierungsstelle der nds. Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt,
„Welche Fachberatungsstellen gibt es und wo liegen die Unterschiede?“

Moussallanjad stellte die unterschiedlichen Institutionen und Fachstellen für Gewaltbetroffene Frauen auf. So verwies sie auf die Homepage der LKS, die eine hilfreiche Übersicht von Beratungs- und Unterstützungsangeboten in Niedersachsen beinhaltet.

 

Laura Müller, Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.,
„Welche Konflikt- und Gewaltfördernden Strukturen gibt es in Sammelunterkünften und wie können Schutzräume entstehen?

Im Input wurde daran erinnert, dass Sammelunterkünfte grundsätzlich abzulehnen sind und das Wohnen in eignen Wohnungen bei der kommunalen Aufnahmepolitik immer Vorrang haben muss. Insbesondere für besonders schutzbedürftige Menschen sind sie gänzlich ungeeignet, da sie strukturell konflikt- und gewaltfördernd sind.

So sind Menschen in Sammelunterkünften einer oftmals sehr beengten Wohnform unterworfen, umgeben von vielen oftmals fremden Menschen im gleichen Zimmer, fremden Gerüchen, viel Lärm und ungeschriebenen Regeln. Sanitäranlagen werden geteilt, Kochmöglichkeiten sind eingeschränkt. So fehlt ein richtiger Rückzugsort und die Privatsphäre ist sehr eingeschränkt. Insgesamt ist das Leben in Sammelunterkünften von Fremdbestimmung geprägt.

Diese Rahmenbedingungen sind gesundheitsschädlich und führen vermehrt zu Gewalt. Sind geflüchtete Menschen in Unterkünften untergebracht, braucht es also besondere Schutz- bzw. Präventionsmaßnahmen, wie Gewaltschutzkonzepte. Das BMFSJ hat gemeinsam mit UNICEF „Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte“ zusammengestellt, die zwingend eingehalten werden müssen, solange Menschen in Sammelunterkünften leben müssen.

Die gesamte Präsentation dazu hier: 2021-09-23_Präsi-Gewaltfördernde_Strukturen_GU

 

Ansprechpartnerinnen:

Laura Müller
lm[at]nds-fluerat.org

Tel: 0511 98 24 60 35

Maryam Mohammadi
mmo[at]nds-fluerat.org

Tel: 0511 0511  84 87 99 76

 

 

 

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