Abschiebungshaftpraxis: 76 Jahre rechtswidrige Inhaftierungen

Regelmäßig veröffentlichen wir die Statistiken von RA Peter Fahlbusch, der akribisch über die von ihm geführten Verfahren zur Überprüfung von Abschiebungshaft-Beschlüssen Buch führt und – wieder einmal – zu dem Ergebnis kommt, dass in Rund der Hälfte der Fälle Abschiebungshaft zu Unrecht verhängt wurde. Hier die aktuelle Auswertung (Stand 18.5.2021):

Seit 2001 habe ich bundesweit 2.112 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten (dh in etwa alle 3-4 Tage ein neues Mandat). 1.053 dieser Menschen (dh 49,9 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere wochen- oder gar monatelang).

Zusammengezählt kommen auf die 1.053 Gefangenen 27.743 rechtswidrige Hafttage, das sind rund 76 Jahre rechtswidrige Inhaftierungen (dh genau solang, wie der 2. Weltkrieg zurückliegt). Im Durchschnitt befand sich jede/r Mandant/in knapp 4 Wochen (genau: 26,4 Tage) zu Unrecht in Haft. In etwa 100 Verfahren laufen z.Zt. noch.

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Daher eine Frage an die interessierte Leser:innenschaft: Welchen Prozentsatz rechtswidriger Haft würden Sie -noch- akzeptabel finden? Und: Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe für diesen Dauerunrechtszustand?

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