Innenministerium stellt Aufenthaltsrecht für Farah Hareb (Demir) in Aussicht

Die massiven Proteste gegen eine von der Ausländerbehörde der Stadt Hameln angedrohte Ausweisung der Intensivkrankenschwester Farah Hareb (Demir), die nach 34jährigem Aufenthalt in Deutschland mit Arbeitsverbot und gesellschaftlicher Isolation bestraft werden sollte, weil sie keinen Pass vorlegen konnte, sind erfolgreich: Staatssekretär Stephan Manke verkündete am vergangenen Freitag, das Land werde der 36-Jährigen helfen, entweder eine libanesische oder eine türkische Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Ihre eigenen Versuche waren bisher an Institutionen der beiden Länder gescheitert. Gelinge kein Nachweis, weil etwa beide Staaten eine Passausstellung verweigern, werde Frau Hareb (Demir) einen deutschen Reiseausweis für Ausländer und ein Aufenthaltsrecht erhalten. Auch der NDR berichtete.
Über 30.000 Bürger:innen haben in der vergangenen Woche eine Petition für Farah Hareb (Demir) unterschrieben und damit jetzt Erfolg. Farah Hareb (Demir) gehört der Minderheit der sog. Mhallami an, deren Vorfahren ab 1920 aus der Türkei in den Libanon auswanderten, aber dort oftmals nicht registriert wurden. Sie kam 1986 im Alter von zwei Jahren mit ihren Eltern aus dem Libanon nach Deutschland, seitdem lebt sie hier. Das 1990 erteilte Bleiberecht wurde von der Ausländerbehörde 15 Jahre später mit der Begründung widerrufen, es gäbe Vorfahren aus der Türkei. Der Fall der Farah Hareb (Demir) erinnert insofern stark an das Schicksal der Gazale Salame, die unter dem damaligen Innenminister Uwe Schünemann getrennt von ihrem Ehemann in die Türkei abgeschoben und sieben Jahre lang an einer Rückkehr zu ihrer Familie gehindert wurde.
Auch wenn es nun ein happy End für Farah Hareb (Demir) gibt, bleiben Fragen offen: Wie ist es überhaupt möglich, dass Menschen in Niedersachsen mit Ausweisung und Abschiebung bedroht werden, die hier geboren und aufgewachsen sind? Braucht es das Schicksal einer sich um schwerstkranke Coronapatient:innen sorgenden Intensivkrankenschwester, damit die Politik merkt, dass hier etwas nicht stimmt, und endlich reagiert? Ist die Abschiebung von Menschen, die nahezu ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht haben, etwa vertretbar, wenn ihre ökonomische Verwertbarkeit geringer ist? Der Fall der Farah Hareb (Demir) ist kein Einzelfall, wie die durchgeführten und versuchten Abschiebungen hier geborener junger Erwachsener in der vorvergangenen Woche belegen. Gemeinsam mit der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Landesregierung um Aufklärung über vergleichbare Fälle gebeten und das Land aufgefordert, allen Geflüchteten mit einem Aufenthalt von mehr als acht Jahren in Deutschland ein Bleiberecht ohne Auflagen zu gewähren.
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3 Gedanken zu „Innenministerium stellt Aufenthaltsrecht für Farah Hareb (Demir) in Aussicht“

  1. Pingback: Kohero
  2. Ich habe eben in Verdi Publik gelesen, dass Frau Hareb jetzt doch in den Libanon reisen muss, um hier eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Wie kann das sein? Das ist sowas von unmenschlich! Das kann ihr doch nicht zugemutet werden! Im Libanon herrscht Krieg!
    Was haben wir für kranke Gesetze, so ein System nennt sich Demokratie
    Was kann ich tun???

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