Kriminalisierungsversuch gescheitert: Freispruch für Sprecherin des Bündnisses #NoNPOG

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen freut sich über den Freispruch für die Sprecherin des Bündnisses gegen das niedersächsische Polizeigesetz (#NoNPOG), Juana Zimmermann, durch das Amtsgericht Hannover. Wie sich im Verfahren vor dem Amtsgericht am 21. September 2020 herausstellte, fußte das gesamte Verfahren auf dem frei erfundenen Vorwurf, Juana Zimmermann habe als Demoleiterin am 21. Mai 2019 „zu Straftaten aufgefordert“. Sechs Polizeizeug:innen bestätigten als Zeug:innen den Vorwurf der Einsatzleiterin, Juana Zimmermann habe mit dem Satz „Das müsst ihr verhindern“ eine Festnahme von Personen verhindern wollen, die ein großes Transparent am Baugerüst befestigt hatten. Der Verteidigung gelang es dann im Verfahren auf der Grundlage einer mitgeschnittenen Aufnahme des Demobeitrags zu belegen, dass der Juana Zimmermann in den Mund gelegte Satz nie gefallen war. Das Bündnis kommentiert sarkastisch: „Alle Sechs haben sich also gleichzeitig verhört und auch noch den gleichen nicht gesagten Satz “gehört”? Wir staunen.“

Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel dafür, dass falsch verstandene Solidarität und Korpsgeist bei der Polizei auch in Hannover ein rechtsstaatliches Problem ist. Unter diesem Korpsgeist leiden immer wieder auch Geflüchtete, die mit ihren Beschwerden über Polizeigewalt scheitern, weil Zeug:innenaussagen der Polizei ihrer Darstellung widersprechen.

Weitere Informationen zu dem Verfahren gegen Juana finden sich auf der Seite des #noNPOG Bündnisses.

Presseberichte

Freispruch: Sprecherin von Bündnis gegen Polizeigesetz hat nicht zu Straftaten aufgerufen, in: Hannoversche Allgemeine Zeitung online vom 21. September 2020
Hannover: Aktivistin von Demo gegen Polizeigesetz freigesprochen, in: Neue Presse online vom 21. September 2020

Hintergrund

Das neue Polizeigesetz NPOG wurde trotz breiter Proteste im Mai 2019 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Ausweitung von Sanktions- und Überwachungsmöglichkeiten gegen einzelne Personen durch die Polizei, die Verschärfung von Strafverfolgung von Teilnehmer:innen an Versammlungen und die Ausweitung der Überwachung im öffentlichen Raum. Das Bündnis gegen das niedersächsische Polizeigesetz hält das Gesetz daher auch verfassungsrechtlich für bedenklich.

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