Angesichts der Corona-Pandemie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) alle Dublin-Überstellungen ausgesetzt. Laut BAMF sollen die Fristen jedoch nur unterbrochen werden und nicht ablaufen. Rechtlich möglich wäre durchaus, dass das BAMF in allen Dublin-Fällen die Übernahme des Verfahrens erklärt („Selbsteintritt“), womit die Asylverfahren in Deutschland durchgeführt würden.
Darüber hinaus sind derzeit auch keine Abschiebungen in die Herkunftsländer möglich: Die Grenzen sind geschlossen, die Flüge fallen aus, das Abschiebungspersonal ist mit anderen Aufgaben betraut und wird schon wegen der verschärften Auflagen vom Wochenende kurzfristig keine Zwangsmaßnahmen durchführen können und wollen. Vorstellbar sind derzeit nur Einzelmaßnahmen in besonderen Fällen („schwere Straftäter“ bzw. „Gefährder“).
Bereits in der vergangenen Woche hatte die niedersächsische Landesregierung beschlossen, den Betrieb seines Abschiebungshaftgefängnisses in Langenhagen bei Hannover bis auf Weiteres einzustellen. Die niedersächsische Landesregierung hat dennoch erklärt, grundsätzlich an Abschiebungen festhalten zu wollen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, den Abschiebungsstopp auch öffentlich zu erklären, damit die Betroffenen Klarheit gewinnen.
Weitere Meldungen in Zeiten von Corona
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Geflüchtete vor Corona schützen, Pressemitteilung vom 20. März 2020
Newsticker Coronavirus bei Pro Asyl (wird fortlaufend aktualisiert)
Flüchtlingsrat Niedersachsen, Infosammlung mehrsprachig zu Corona-Virus, Beitrag vom 17. März 2020 (wird fortlaufend aktualisiert)
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