Übersicht Maßnahmen der Landesregierung zur Integration

Der Landtagsabgeordnete der Grünen Belit Onay hat die Beschwerde des Niedersächsischen Städtetages, dass die Mittel aus dem Integrationsfonds für Geflüchtete nicht ausreichen würden, zum Anlass genommen, eine kleine Anfrage an die Landesregierung zu stellen, um alle Integrationsmaßnahmen des Landes zu erfragen. Die Antwort, die durch das Sozialministerium erarbeitet wurde, gibt einen guten Überblick über alle vom Land geförderten und ergriffenen Maßnahmen und Angebote der Regelstrukturen, die – aus Sicht der Landesregierung – der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration dienen (Landtags-Drucksache 18/2792). Die Landesregierung sieht die Integration als einen langfristigen Prozess an, der in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen liege, weshalb „Integration eine Daueraufgabe“ sei und daher auch keineswegs bei den Ministerien an Gewicht verliere.

Zu begrüßen ist die Tatsache, dass die Landesregierung den Anspruch hat, frühzeitig eine Sprachförderkette aufzubauen, wie ohnehin die Sprachförderung Schwerpunkt der Maßnahmen des Landes sind. Nicht ganz in dieses Bild passt die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen aber z.T. auch nach der Verteilung auf die Kommunen nur unzureichend beschult werden. Zum Thema Beschulung äußert sich die Landesregierung in ihrer Antwort jedoch nicht. Auch darüber, wie es nach dem Auslaufen der – durchaus von vielen Seiten als erfolgreich bewerteten – Schulversuche SPRINT und SPRINT dual mit der Beschulung und Sprachförderung für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene weitergehen soll, gibt es keine Informationen.

Offen bleibt auch, ob die im Koalitionsvertrag vereinbarte Integrationspauschale für die Kommunen tatsächlich kommen wird. Deren Einführung sei abhängig von einer Mitfinanzierung durch Bundesmittel. Gegenwärtig diskutiert allerdings die Bundesregierung Kürzungen der Mittel, die der Bund zur Integration an die Länder zahlt. Das könnte dann wohl auch zur Folge haben, dass die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Integrationspauschale nicht zustande kommt.

Die Landesregierung stellt die Notwendigkeit einer besseren Kinderbetreuung gerade auch für Geflüchtete fest und verweist auf das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Zusätzliche Maßnahmen des Landes werden in der Antwort jedoch nicht benannt. Es ist aber offensichtlich, dass hier noch großer Nachholbedarf besteht. Vielfach können Integrationsangebote nicht wahrgenommen werden, da es an der Kinderbetreuung, aber auch an Verkehrsanbindungen fehlt.

Interessant sind die Daten zur Arbeitsmarktintegration von Menschen aus den acht Hauptherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) von Asylsuchenden: Ganz offensichtlich kann man hier sehr gute Fortschritte verzeichnen. Derzeit sind aus diesen Ländern 20.600 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 61,1 % und gegenüber Juni 2014 einer Steigerung um das Vierfache entspricht. Angesichts der Arbeitsmarktlage rechne die Bundesagentur für Arbeit auch in den kommenden Monaten mit einer hohen Einstellungsbereitschaft der Unternehmen. Da die Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte benötigten, die Geflüchteten aber oftmals hohen Unterstützungsbedarf hätten, kündigt die Landesregierung an „vielfältige Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen auch im Jahr 2019“ fortzusetzen.

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