Abschiebungshaft in Deutschland: Enorme rechtsstaatliche Defizite

Am 23. und 24.5.2018 veranstaltete der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. in Hannover seinen jährlichen „Workshop zur Abschiebungshaft“. An der Veranstaltung nahmen Rechtsanwält_Innen, haupt – und ehrenamtliche Berater_Innen sowie Seelsorger und Sozialarbeiter_Innen aus neun Bundesländern teil. Die Teilnehmer_Innen diskutierten aktuelle rechtliche Entwicklungen und berichteten aus den jeweiligen Abschiebungshaftgefängnissen.

Einhellig und mit großer Sorge stellt die Expert_Innengruppe fest, dass

  • die Quote rechtswidriger Inhaftierungen weiterhin erschreckend hoch ist  – ohne dass die Betroffenen hierfür (angemessen) entschädigt werden und was eines Rechtsstaates unwürdig ist,
  • die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Rheinland – Pfalz die Abschiebungshaft in einem rechtlichen Graubereich vollziehen, da sie zwar eigene Abschiebungshafteinrichtungen betreiben, allerdings nicht über ein Gesetz verfügen, dass die Rechte und Pflichten der Gefangenen verbindlich regelt, obgleich das Bundesverfassungsgericht bereits 1972 entschieden hat, dass es im Rahmen von Freiheitsentziehungen stets eines solchen Vollzugsgesetzes bedarf,
  • Abschiebungshaftgefangene in höchst unterschiedlichem Maße und oftmals kaum bzw. nur sehr eingeschränkt Zugang zu NGOs, Rechtsanwält_Innen, Ärzt_Innen und anderweitige Unterstützungsstrukturen haben, obgleich internationale Vereinbarungen deratige Gefangenenansprüche vorsehen

Muzaffer Öztürkyilmaz
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
0511 / 98 24 60 38
moy@nds-fluerat.org

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