BAMF bereitet Widerrufsverfahren vor

Seit Herbst 2017 arbeitet ein Referat beim BAMF in Nürnberg an der Vorbereitung und Durchführung von Widerrufsverfahren. 2018 werden weitere BAMF-Dependancen damit beauftragt, positive Entscheidungen aus dem Jahr 2015 zu prüfen. Für das Jahr 2018 sei mit der Überprüfung von 260.000 positiven Entscheidungen zu rechnen. Diese vorgezogenen Widerrufsprüfungen könnten aufgrund der restriktiveren Entscheidungspraxis des BAMF zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft in etlichen Fällen führen. Der Flüchtlingsrat rät daher allen Betroffenen, den Einladungen des BAMF zur erneuten Anhörung n i c h t Folge zu leisten, und allenfalls Unterlagen zur Identität (etwa eine Geburtsurkunde) an das BAMF zu senden, sofern ein Identitätsnachweis bislang dem Bundesamt nicht vorgelegt werden konnte.

Nähere Informationen siehe Vorbereitung von Widerrufsverfahren? BAMF lädt im schriftlichen Verfahren Anerkannte zum Gespräch

Schon die Einleitung des Verfahrens (Anlage einer Prüfakte) hat gravierende Folgen insofern, als für die Dauer der Überprüfung z.B. ein Familiennachzug auf Eis gelegt werde. Betroffen sind v.a. Flüchtlinge, die 2015 im vereinfachten schriftlichen Verfahren positiv entschieden wurden. Zu Widerrufsverfahren liegt inzwischen eine Antwort der Bundesregierung vor.

Künftig sollen über 400 Beschäftigte im BAMF ausschließlich mit Widerrufsprüfungen beschäftigt sein. Nachfolgend dokumentieren wir einige Ergebnisse von Widerrufsprüfungen aus dem Jahr 2017:

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

1 Gedanke zu „BAMF bereitet Widerrufsverfahren vor“

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!