Landesregierung: Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge sind rechtswidrig

Die Landesregierung zieht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2016 zur Rechtswidrigkeit einer fiskalisch begründeten Wohnsitzauflage den einzig zulässigen Schluss, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz – ebenso wie anerkannte Flüchtlinge auch – nicht mit einer Wohnsitzauflage belegt werden dürfen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt diese Weisung der Landesregierung und wertet sie auch als Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundes, der Wohnsitzauflagen für schutzbedürftige Flüchtlinge einführen möchte.

Die neue Formulierung von § 12 a AufenthG-Entwurf im Referent:innen-Entwurf der Bundesregierung, in der eine Wohnsitzauflage nun plötzlich mit einer „Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland“ begründet wird, erscheint auch vor diesem Hintergrund äußerst fragwürdig: Alle Fachverbände sind sich in der Einschätzung einig, dass eine Integration und Teilhabe durch Wohnsitzauflagen gerade erschwert wird, weil eine Ausbildung, Arbeit oder Qualifizierung natürlich besser dort gelingt, wo eine entsprechende Infrastruktur besteht und Angebote vorgehalten werden, und nicht in strukturarmen Gebieten, in denen Flüchtlinge durch Wohnsitzauflagen festgehalten werden sollen. Wer sich den Entwurf von § 12 a AufenthG-E einmal ansieht, wird erkennen, dass hier ein weiteres Bürokratiemonster für Verwaltungen, Gerichte und Beratungsstellen droht, zulasten von Menschen.Runderlass MI und Beschluss Bundesverwaltungsgericht: RdErl_MI_Nds.__Wohnsitzaflg_subs_Schutz_19-05-2016
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