Einen „wichtigen Schritt für mehr Menschlichkeit in der Niedersächsischen Ausländer- und Flüchtlingspolitik“ nannte Innenminister Boris Pistorius in seiner Presseerklärung vom 23.09.2014 den sog. Rückführungserlass, der u.a. die Verpflichtung vorsieht, Abschiebungstermine den betroffenen Flüchtlingen im Regelfall vorab mitzuteilen. Am 17. September 2015 erklärte der Innenminister dann überraschend im niedersächsischen Landtag, abgewiesene Asylbewerber mit weniger als 18 Monaten Aufenthaltsdauer sollten künftig schneller und ohne vorherige Benachrichtigung abgeschoben werden (siehe Ergänzungserlass vom 29.09.2015)
Der neue Gesetzesentwurf, der nun im Eiltempo durch die Instanzen gepeitscht wird und zum 1.11.2015 in Kraft treten soll, sieht in § 59 Absatz 1 AufenthG-E vor:
„ … Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden.“
Es ist unfassbar, wie die Länder es zulassen können, dass der Gesetzgeber ihnen hier derart ins Handwerk pfuscht. Dreijährige Bemühungen um eine Neugestaltung des Umgangs mit Flüchtlingen und um eine Neuausrichtung der Ausländerbehörden als „Willkommensbehörden“ drohen hier mit einem Federstrich wieder rückgängig gemacht zu werden. Eine „Willkommensbehörde“ redet mit den Flüchtlingen – und überfällt sie nicht.
Kai Weber
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