Die 15-jährige Anita aus Göttingen ist von Abschiebung bedroht.
Anita ist in Deutschland geboren, spielt Theater und ihre Familie lebt seit 17 Jahren hier. Sie ist kurz davor ihren Hauptschulabschluss zu machen. Ihre Lehrer bescheinigen ihr, sie sei „super integriert, engagiert und bildungswillig“. Weil sie in der Vergangenheit mehrfach die Schule geschwänzt hat, meinte das VG Göttingen jedoch, feststellen zu können, dass ihr jetziger ordnungsgemäßger Schulbesuch (auf der BBS) in erste Linie durch die drohende Abschiebung motiviert sei, und verweigerte ihr ein Bleiberecht. Anita ist Klassensprecherin und sozial offenkundig sehr aktiv in verschiedenen Bildungsprojekten.
„Ich hoffe, dass wir in Deutschland eine Chance bekommen“, sagte die 15-jährige Anita am Donnerstag während des Treffens mit Oberbürgermeister Köhler in seinem Büro im Neuen Rathaus. „Ich möchte meine Zukunft in Deutschland verbringen, möchte hier arbeiten und mein Geld verdienen.“
OB Köhler äußerte Verständnis für die Situation der Familien. Er sicherte zu, bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht nichts in Richtung Abschiebung zu unternehmen. Ordnungsdezernent Hans-Peter Suermann nannte die Situation „menschlich außergewöhnlich problematisch“. Die Stadt nehme aber hier staatliche Aufgaben wahr. Die deutsche Rechtsordnung sehe kein „örtliches Ermessen“ vor. Es gelte: „Kinder teilen das Schicksal der Eltern.“
Ramaswamy und Luise Rist vom Boat People Projekt, die mit Anita seit Jahren arbeitet, räumten Fehler der Eltern ein. Dafür dürften die Kinder aber nicht bestraft werden, argumentierten sie. „Wir schieben Göttinger in den Kosovo ab“, sagte Rist. Diese Situation sei „unglaublich“.
Nachtrag: Hier ein Kommentar des Flüchtlingsrats zu den Beschlüssen des VG Göttingen vom 8.12.2015 (Autorin: Luara Rosenstein)
Abschiebung ist in diesem Fall das Wegsperren in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht beherrscht, das sie nicht kennt, in dem sie von Bildung, Ausbildung, Wohnen, medizinischer Versorgung ausgeschlossen ist und als Angehörige einer ethnischen Minderheit keinesfalls sicher, sondern der Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt wird.
Das deutsche Grundgesetz kann und darf nicht gebrochenen werden. Dies sollte auch von illegalen Migranten und „Gutmenschen“ anerkannt werde.