Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen hat eine aktualisierte Version der Arbeitshilfe für Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission veröffentlicht.
Aufgrund der weitgehenden Änderung der HFK-Verordnung wurde die Arbeitshilfe von Bernd Tobiassen (Deutsches Rotes Kreuz KV Aurich e.V.) grundlegend überarbeitet. Neben der Darstellung des Verfahrens wird vor allem die Notwendigkeit einer ausführlichen und konkreten Begründung der Härtefalleingaben dargelegt.
Das niedersächsische Innenministerium hat am 18.11.2013 ergänzend einen Erlass betreffend den Umgang mit Härtefällen, insbesondere betreffend die Belehrungspflicht der Ausländerbehörden über die Möglichkeit eines Härtefallantrags, herausgegeben. Darin wird grundsätzlich bekräftigt, dass eine solche Belehrung „wiederholt“, also mindestens zweimal, erfolgen muss. Dies ist positiv.
Für problematisch und fragwürdig halten wir jedoch die Nichtbelehrung von Personen, die nicht über eine Duldung, sondern über eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ verfügen. Eine Grenzübertrittsbescheinigung ist im Grunde nichts anderes als eine Duldung: Eine Bescheinigung über die faktische Aussetzung eines nicht genehmigten Aufenthalts für einen bestimmten Zeitraum. Grundsätzlich sollen Grenzübertrittsbescheinigungen nur für einen kurzen Zeitraum erteilt werden, in der Praxis stellen wir jedoch immer wieder fest, dass solche Bescheinigungen mehrfach verlängert werden. Es muss verhindert werden, dass die Ausländerbehörden ihre Belehrungspflicht umgehen, indem sie statt einer Duldung eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ ausstellen.Nicht unbedingt nachvollziehbar erscheint uns auch die generelle Herausnahme von Flüchtlingen, die im Rahmen des Dublin – Verfahrens in andere EU-Staaten überstellt werden sollen, aus dem Kreis der Personen, für die HFK-Anträge gestellt werden können: Zumindest in Fällen, wo – etwa infolge schwerer Erkrankungen – sich rechtliche Fragen zum Vorliegen inlandsbezogener Abschiebungshindernisse stellen, ist unseres Erachtens auch eine Zuständigkeit niedersächsischer Ausländerbehörden gegeben.Ungeachtet der problematischen pauschalen Klassifizierung von Asylanträgen von Angehörigen aus Westbalkanstaaten als „rechtsmissbräuchlich“ bestätigt der Erlass, dass auch für diesen Personenkreis eine Belehrung mindestens zweimal erfolgen muss.
Auf der neuen Internetseite www.hfk.niedersachsen.de finden sich weitere Informationen des MI zum Härtefallverfahren.Kai Weber
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kümmere mich privat und unentgeldlich um Flüchtlinge aus dem Irak, die hier Duldung haben. Einer meiner „Schützlinge“ lebt seit fast vier Jahren im Asylheim, der Duldungsstatus wird immer wieder verlänger, er darf nicht areiten und sich keine eigene Wohnung suchen. Die psychische Belastung ist sehr hoch für ihn.
Jetzt hat die Ausländerbehörde ihm einen Hinweis zu einer Härtefalleingabe gegeben. Ich werde versuchen, diesen Antrag auszufüllen und nach Hannover zu schicken.
Meine Frage ist: Was passiert ihm, wenn die Härtefallkommisuon den Antrag ablehnt. Bekommt er dann seinen alten „Duldungsstatus“ wieder? Oder führt eine Ablehnung direkt zur Abschiebung?
Diese Leben „in ständiger Angst“ ist menschenunwürdig, er braucht ein bischen Sicherheit und Zukunft. Bitte helfen Sie mir, indem sie mir Informationen zukommen lassen.
Vielen Dank
Ute Steinke, Schehnberger Weg 31, 26203 Wardenburg
Guten Tag Frau Steinke,
die Flüchtlinge dürfen arbeiten, nach Ablauf von vier Jahren auch ohne Vorrangprüfung. Alle weiteren infos erfragen sie bitte über mail bzw. telefonisch unter: 05121 – 102685 oder – 102684, oder über 15605.
Guten Tag:
ich bin Deutsche Burgerin seit 9 Jahren, ich komme ursprünglich aus Syrien.Ich habe für meinen schwer kranken Bruder (42 Jahre Alt)l ,der 2 Jahren ohne Job leben muss, ein Vorstellung Antrag bei dem 2. Aufnehme Programm um zu mir nach Deutschland zu holen.
Biem Antrag habe ich alle Papier mit gestellt.
Ich doch fragen,kann ich jetzt meinen Bruder unter Einzel Härtefall nennen ,und aus diesem Grund zu mir holen??? .
ich habe Innenministerium und Bundes Amt für Migration kontaktiert und gefragt,ob seinen Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Leider keinen gibt mir Auskünfte.
ich bin so besorgt um ihm , ich kriege keine Ruhe
Liebe Frau Assad,
leider kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob und ggfs. wann Ihre Angehörigen kommen können. Bitte schauen Sie doch mal folgenden link an, der Ihnen die uns verfügbaren Infos nennt:
https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/syrische-fluechtlinge/
Freundliche Grüße! Kai Weber