BMI sorgt für Abschiebungsstopp nach Syrien

Einem Erlass aus Schleswig-Holstein mit angehängtem Schreiben des BMI ist zu entnehmen, dass Abschiebungen von Flüchtlingen nach Syrien bis auf Weiteres nicht erfolgen. Unter Bezugnahme auf drei dokumentierte Fälle von Verfolgung nach Abschiebung hat das BMI das BAMF „gebeten“,

  • dass derzeit keine o.u.-Ablehnungen erfolgen sollen,
  • dass Folgeanträge im Hinblick auf die bei Ablehnung drohende Vollziehung von Abschiebungen derzeit nicht beschieden werden sollen.

Darüber hinaus hat das BMI die Länderinnenminister gebeten, „anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggfs. mit BAMF abzustimmen“.

Im Klartext heißt das: Von Abschiebung bedrohte syrische Flüchtlinge sollen auf die Möglichkeit verwiesen werden, einen Folgeantrag beim BAMF zu stellen, wie auch der Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums verdeutlicht. Da über diese Folgeanträge derzeit nicht entschieden wird, haben wir im Ergebnis einen faktischen Abschiebungsstopp bis zur Vorlage eines neuen Lageberichts und einer „abschließenden Klärung“ durch das Auswärtige Amt.

gez. Kai Weber

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6 Gedanken zu „BMI sorgt für Abschiebungsstopp nach Syrien“

  1. Die biegen sich eh ihre Gesetze so wie sie gerne haben möchten.Ich bin es langsam leid,man kann sich doch nicht alles gefallen lassen.Die meissten wissen von denen nicht,was sie mit den Begriff Menschenwürde anfangen sollen und das ist schon traurig genug,es wird einfach über die armen Menschen bestimmt.

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