Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz eingereicht

Dieser Beitrag ist bereits älter als vier Jahre. Eventuell ist der Inhalt nicht mehr aktuell.

Hannover, 2. Februar 2012

Mit Wirkung zum 1. Februar 2011 hat die Niedersächsische Landesregierung ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Nach Meinung vieler Betroffener und Sachkundiger ist dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig. Eine Initiative aus verschiedenen Organisationen und Einzelpersonen, darunter auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen, hat deshalb die Anwaltskanzlei Hentschel & Lau aus Göttingen mit der Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG) beauftragt. Diese Beschwerde ist am 31. Januar 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen.

Inhaltlich wendet sich die Verfassungsbeschwerde insbesondere gegen die verschärften Bedingungen bei der Anmeldung einer Demonstration (§ 5), gegen die Befugnisse zur Durchleuchtung von Versammlungsleitern (§ 10), gegen die bedenklichen Regeln zum Einsatz polizeilicher Ton- und Videoaufnahmen (§§ 12 u.17) sowie gegen die Regeln eines „befriedeten Bezirks“ (Bannmeile) rund um den Niedersächsischen Landtag. Hierbei ist überdies ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren festzustellen, da nicht das Parlament, sondern das Innenministerium die Bannmeile definiert hat.

Die Beschwerdeführenden bewerten die Regelungen des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes insgesamt als bürokratisch und abschreckend und daher als nicht mit dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit vereinbar.

Sie sehen zudem eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus kritisieren die Beschwerdeführende weitere besonders fragwürdige Regelungen, die den Bedingungen der Normenklarheit und Angemessenheit nicht entsprechen, die aber aus juristischen Gründen im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde nicht direkt angegriffen werden können. Hier sei in Zukunft mit weiteren Klagen vor den Instanzgerichten zu rechnen.

Die Beschwerdeführenden, die die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, sind vier eingetragene Vereine sowie vier Einzelpersonen:

  • Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.
  • Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten
  • Friedensbüro Hannover e. V.
  • Jürgen Dietze (Bündnis f. Demokratie/Netzwerk gegen Rechtsextremismus Lüneburg)
  • Peter Dickel (AG Schacht Konrad)
  • Sebastian Wertmüller (Gewerkschaftssekretär)
  • Michael Ebeling (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)

Weitere Infos im Internet finden sich hier

Bericht des NDR
Bericht der HAZ

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!