Einführung am 01.09.2011: Der elektronische Aufenthaltstitel

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Am 01.09.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel werden dann in Deutschland als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der alte Aufkleber im Reisepass wird in vielen Fällen der Vergangenheit angehören.  Die alte Aufenthaltserlaubnis verliert nicht am 01.09.2011 automatisch ihre Gültigkeit. Die bisherigen Aufenthaltstitel in Reisepässen oder Passersatzpapieren behalten ihre Gültigkeit, längstens aber bis zum 30.04.2021.

Als elektronischer Aufenthaltstitel werden die folgenden Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
  • Blaue Karte-EU

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels sind nach einer EU-Verordnung alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet.

Nähere informationen finden Sie hier: flyer-eAT-de

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