Flüchtlingsrat und Wohlfahrtverbände kritisieren Verschärfung der Migrationspolitik
Hannover, 30.03 2026. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) die Verschärfung der Migrationspolitik und fordern eine klare Rückbesinnung auf Integration und Teilhabe. Insbesondere der Umgang mit Geflüchteten sei inakzeptabel und setze falsche Zeichen. Konkret kritisieren die Verbände die drastischen Kürzungen bei den Integrationskursen auf Bundesebene, die geplante Einstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) sowie eine allgemein auf Ausgrenzung orientierte Politik. Die Verbände fordern das Land Niedersachsen auf, an einer menschenrechtsorientierten Politik festzuhalten.
Integrationskurse
„Sich verständigen zu können, ist der Grundbaustein für ein gelingendes Zusammenleben. Wer keinen Zugang zum Spracherwerb erhält, wird automatisch von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen“, sagt Hans-Joachim Lenke, LAG FW Vorsitzender und Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen. Mehr als 40 % integrationswilliger Zugewanderter seien von der geplanten Kürzung der Integrationskurse betroffen. Die weiter geförderten Kurse zur Erstorientierung seien kein Ersatz, weil sie wesentlich kürzer sind und nicht mit einem Sprachzertifikat abgeschlossen werden könnten. „Wir fordern die sofortige Rücknahme des Zulassungsstopps, weil schnelles Erlernen der deutschen Sprache das A und O der gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Integration ist.“, so Dr. Marie Kajewski, Caritas in Niedersachsen und Themenverantwortliche des Vorstandes der LAG FW.
Asylverfahrensberatung
Mit der GEAS-Umsetzung betreibt die Bundesregierung die weitreichendste Verschärfung des Asylrechts seit der Grundgesetzänderung 1993 – und will in diesem Kontext zugleich auch das erst 2023 eingeführte und völkerrechtlich verankerte Recht auf unabhängige Beratung wieder abschaffen.“ kommentiert Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Für die Implementierung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung haben die Verbände gerade in Niedersachsen lange gekämpft. Artikel 21 Abs. 3 der „Verordnung 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement (EU-AMMV)“ garantiert allen Geflüchteten eine Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte oder nicht-staatliche Organisationen. „Eine gute, unabhängige Beratung hilft nicht nur den Betroffenen und stärkt den Rechtsstaat, sondern ist auch europarechtlich zwingend geboten“, so Deery.
Weitere Ausgrenzungsmaßnahmen
Die kritisierten Maßnahmen sind Bestandteil einer systematischen Ausgrenzungspolitik der Bundesregierung: Zurückweisungen an der Grenze, drastische Einschränkungen beim Familiennachzug, die Rücknahme des Rechts auf eine anwaltliche Vertretung in Abschiebungshaft und Leistungskürzungen bis hin zur Leistungsverweigerung sind Bestandteil dieser Politik, die Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen immer weiter an den Rand drängt. Mit Sorge betrachten die Verbände auch die im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geplanten Maßnahmen der Bundesregierung, die darauf hinauslaufen, Schutzsuchende in großen Aufnahmeeinrichtungen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und eingeschränkten Rechten unterzubringen.
Niedersachsen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Wohlfahrtsverbände der LAG-FW danken der Landesregierung für die Fortsetzung von Maßnahmen zum Spracherwerb von Geflüchteten. Gleichzeitig kritisieren sie die auch in Niedersachsen festzustellende Verschärfung der Abschiebungspolitik sowie die allzu lange Unterbringung von Schutzsuchenden in landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen.
Die Verbände erinnern an das Versprechen der Landesregierung, die bis Ende 2025 über den AMIF geförderten Maßnahmen des Projektnetzwerks AMBA zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen im Rahmen der GEAS-Umsetzung zu berücksichtigen, und fordern das Land auf, hierfür ein Konzept vorzulegen.
„Wir fordern die Einberufung eines Runden Tischs der Landesregierung, an dem Wohlfahrtsverbände, Fachberatungsstellen, Kommunen, Flüchtlingsräte und Selbstorganisationen gemeinsam mit den Behörden darüber beraten, wie Freiheitsbeschränkungen minimiert, der Schutz von vulnerablen Geflüchteten gewährleistet und eine qualifizierte, unabhängige Beratung aller Asylsuchenden ermöglicht werden kann“, sind sich Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrates Niedersachsen und der Vorsitzende der LAG FW, Hans Joachim Lenke einig.
Kontakt:
LAG FW
Sharona Baasch, Referentin Presse und LAG FW, Tel.: 05 11 / 36 04 – 303, Mail: sharona.baasch@diakonie-nds.de
David Schulke, Caritas in Niedersachsen, Tel: 05 11/33 85 99 51, Mobil: 0159 / 045 560 03, David.Schulke@caritas-nds.de
Flüchtlingsrat Niedersachsen
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
Mail: moy@nds-fluerat.org; nds@nds-fluerat.org
Tel.: 0511 / 98 24 60 38
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