Ideologische Politik mit der Abrissbirne: Dobrindt will unabhängige Asylverfahrensberatung schleifen

von Claudius Voigt, GGUA Münster

Erst die Integrationskurse, jetzt die Asylverfahrensberatung: Das Bundesinnenministerium reißt eine migrations- und integrationspolitische Infrastruktur nach der anderen ein.

Beide Angebote sind rechtlich geregelt und (auch) vom Koalitionspartner SPD aus guten Gründen im Gesetz verankert worden. Das BMI schleift diese nun ohne gesetzliche Grundlage. Ziel des BMI ist offenbar, auf kaltem Wege möglichst viele Teilhabe- und Unterstützungsstrukturen zu zerstören und so eine radikale Agenda der Teilhabeverhinderung und Isolation von Geflüchteten und Migrant*innen umzusetzen. Damit schafft das Innenministerium Verhandlungsmasse für die Durchsetzung rechtlicher Rückschritte. Die Bundesländer, der Koalitionspartner SPD und die nicht radikalisierten Konservativen dürfen diese ideologische Politik mit der Abrissbirne nicht hinnehmen.

Zum Hintergrund: Vor wenigen Tagen teilte das BMI offiziell mit, die bundesgeförderte unabhängige Asylverfahrensberatung ab dem kommenden Jahr nicht mehr zu finanzieren. Im BMI-Haushalt 2027 soll dafür kein Geld mehr eingestellt werden. Stattdessen soll das BAMF die Aufgabe einer „unentgeltlichen Rechtsauskunft“ übernehmen. Der Haushalt wird bereits Ende dieses Monats aufgestellt, die Tatsachen sind fast vollendet. Es ist nicht denkbar, dass das BMI diese Entscheidung ohne Wissen und Unterstützung der Hausspitze getroffen hat, schließlich ist die Asylverfahrensberatung seit 2022 in § 12a AsylG gesetzlich geregelt.

Es dürfte also Dobrindt persönlich sein, der das entschieden hat – oder jedenfalls befürwortet. Wie bei den Integrationskursen wäre es eine Katastrophe für Asylsuchende: Während Bundesregierung und EU das größte Entrechtungs- und Isolationsprogramm der jüngeren Geschichte durchziehen, faktisch geschlossene Lager einführen, die Entsorgung von Geflüchteten außerhalb der EU vorantreiben, den Zugang zum Asylverfahren verunmöglichen, soll zugleich das letzte bisschen unabhängiger Beratung und Unterstützung gestrichen werden. Man kann die Pläne des BMI nur als Entrechtungsprogramm auf allen Ebenen bezeichnen.

Bemerkenswert ist: Sowohl das Einstampfen der Asylverfahrensberatung als auch die Sabotage der freiwilligen Integrationskurse durch das BMI erfolgt im Widerspruch zur deutschen Rechtslage und zu europäischen Vorgaben.

Die Asylverfahrensberatung wird in § 12a AsylG vorgesehen:

„Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung“, heißt es darin. Auch die ab 12. Juni 2026 geltende EU-Asylverfahrensverordnung und die Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung sehen eine Rechtsauskunft, Beratung und Vertretung (jedenfalls auch) durch Nichtregierungsorganisationen vor. Dabei müssen die besonderen Verfahrensgarantien für vulnerable Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Diese Anforderungen dürften eine staatliche „Rechtsauskunft“ durch das BAMF und die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren allein kaum erfüllen (eine gute Darstellung gibt es vom niedersächsischen Flüchtlingsrat).

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass die unabhängige Asylverfahrensberatung „ergebnisoffen evaluiert“ wird. Mittlerweile liegt eine solche Evaluation dem BMI wohl vor. Allein: Der Bericht wird unter Verschluss gehalten, niemand außer dem BMI und dem BAMF kennt ihn bisher. Dass das BMI nun Fakten schaffen will, ohne die Ergebnisse offen zu legen, zu diskutieren und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich damit auseinanderzusetzen, hat mit „ergebnisoffen“ nur begrenzt zu tun.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat daher kürzlich eine eigene praxisbasierte Expertise zur Asylverfahrensberatung veröffentlicht. Die Kernergebnisse: Die Beratung führt zu effizienteren Asylverfahren, höherer Qualität und stärkerer Akzeptanz von Entscheidungen sowie zu einem frühzeitigen Schutz vulnerabler Personen.

Bei den Integrationskursen zeigt sich ein ähnliches Bild: § 44 Abs. 4 AufenthG sieht unter anderem für Asylsuchende, Geflüchtete aus der Ukraine und auch EU-Bürger*innen die gesetzliche Möglichkeit vor, zu den Integrationskursen im Rahmen des Ermessens zugelassen zu werden. Alle Expert*innen befürworten aus fachlicher Sicht einen frühzeitigen Zugang zu den Sprachkursen. Das BMI / BAMF hat dennoch angekündigt, dass Anträge auf freiwillige Teilnahme nun pauschal abgelehnt werden. Dabei ignoriert das BMI / BAMF den gesetzgeberischen Willen, die Sprachförderung als wichtiges Instrument frühzeitiger Teilhabe zu öffnen. Eine pauschale Ablehnung entgegen dem Willen der Gesetzgeberin ist aber keine Ermessensentscheidung, sondern Ideologie.

Insbesondere für EU-Bürger*innen verletzt die Verweigerung der freiwilligen Integrationskurse auch den Gleichbehandlungsgrundsatz aus europäischem Recht. Für Asylsuchende könnten damit Vorgaben aus der EU-Aufnahmerichtlinie verletzt sein. Wir haben schon jetzt Rückmeldungen, dass Menschen, die absehbar dauerhaft in Deutschland bleiben werden, nun nicht mehr die Sprache lernen können.

Beispiel: Eine gerade volljährig gewordene junge Frau hat ein Abschiebungsverbot und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3. Sie lebt noch in der Jugendhilfe. Der Antrag auf Integrationskurs ist nun abgelehnt worden. Eine Verpflichtung durch Jobcenter oder Sozialamt ist nicht möglich, weil sie eben Leistungen der Jugendhilfe erhält und diese Behörden nicht zuständig sind. Sie ist verzweifelt, weil sie nicht weiß, wie sie nun die Sprache des Landes lernen soll, in dem sie auf Dauer leben wird.

Anderes Beispiel: Eine Frau ist verheiratet mit einem erwerbstätigen EU-Bürger, der so gerade eben genug zum Leben verdient. Ihr Antrag auf Integrationskurs ist abgelehnt worden – obwohl sie über ein EU-rechtlich geschütztes Freizügigkeitsrecht verfügt. Auch über das Jobcenter kann sie nicht verpflichtet werden, weil dieses nicht zuständig ist. So zerstört man systematisch Teilhabe- und Arbeitsmarktperspektiven!

Beide Entscheidungen – die Sabotage der Integrationskurse und die Streichung der Asylverfahrensberatung – müssen dem Innenminister persönlich zugerechnet werden. Sie entsprechen seiner ideologischen Grundhaltung.

Erinnert sich noch jemand an Dobrindts Äußerungen vor ein paar Jahren? Im Jahr 2018 prägte er einen Begriff, der anschließend zu Recht als „Unwort des Jahres“ gebrandmarkt wurde: „Anti-Abschiebe-Industrie“. Dobrindt sagte damals: „Es ist nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird.“ Das zeigt, was der jetzige Innenminister von rechtsstaatlichen Garantien hält. Vermutlich sieht er – entgegen der Realität – in der Asylverfahrensberatung einen Teil der „Anti-Abschiebeindustrie“, der nun endlich das Handwerk gelegt werden kann. Ein hochgefährlicher Ansatz! In dieser Logik wäre jede sozialarbeiterische oder anwaltliche Tätigkeit, jede Unterstützung bei der Wahrnehmung der eigenen Rechte eine „Gefährdung der Öffentlichkeit“.

Dobrindt sagte damals, im Jahr 2018, noch etwas: Es sei die Zeit gekommen für eine „konservative Revolution der Bürger“. Und: „Wir unterstützen diese Revolution und sind ihre Stimme in der Politik.“ Die „konservative Revolution“ war ein Kampfbegriff der Neuen Rechten in den 60er Jahren, mit dem sie Bezug nahm auf die autoritären, demokratieverachtenden Denkschulen der „Konservativen Revolution“ in der Weimarer Republik. Hier gibt es dazu einen ausführlichen Artikel. Hatte Dobrindt den rechtsautoritär besetzten Begriff bewusst genutzt, oder war ihm seine Bedeutung nicht präsent? Das ist nicht überliefert. Aber er ist diplomierter Soziologe, daher muss man ihm zumindest unterstellen, dass er wusste, was er sagte.

Der jetzige Innenminister ist ein radikalisierter Konservativer. Sein von ihm selbst ausgerufener revolutionärer Kampf richtet sich zuallererst gegen Migrant*innen und Geflüchtete. Die Kaltherzigkeit und Erbarmungslosigkeit dieser Ideologie zeigen sich nicht erst heute. Wie das Innenministerium die existenziell bedrohten Menschen aus Afghanistan verraten und die Aufnahmezusagen zurückgezogen hat, wie die Bundesregierung das Grundrecht auf Schutz der Familie für subsidiär geschützte Personen ignoriert und menschliches Leid bewusst produziert hat zur Vermeidung vermeintlicher „Pull-Faktoren“, war bereits Teil dieses Kampfes. Ebenso die Verbreitung von Angst und Schrecken unter nicht-deutschen Staatsangehörigen durch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, für die ohne Berührungsängste mit Terrororbanden verhandelt wird.

Leider agiert der Innenminister nicht allein. Teile der Union stehen hinter ihm (Stichwort: „Migrationswende“). Die Konservativen haben auf europäischer Ebene keine Skrupel mehr damit, ihre radikale Agenda zusammen mit Rechtsextremist*innen, Nationalist*innen und EU-Feinden durchzusetzen, wie eine Abstimmung vor wenigen Tagen gezeigt hat.

Und dennoch, oder gerade deshalb: Sozialdemokrat*innen, Fachpolitiker*innen, besonnene christdemokratische Abgeordnete und die Landesregierungen müssen dem Innenministerium nun die Grenzen aufzeigen, die es sonst immer so wichtig findet. Die Integrationskurse und die Asylverfahrensberatung sind dafür geeignete Anlässe. Wir alle müssen allerdings aufpassen, dass das eine nicht zur Verhandlungsmasse für das andere wird.

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