Landkreis Leer: Familientrennung und rechtswidrige Abschiebungshaft

Brachiale Härte im Abschiebungsvollzug – Organisationen fordern Aufarbeitung und eine Änderung der Praxis

Immer wieder macht der Landkreis Leer Schlagzeilen, weil er mit beispielloser Härte gegen Geflüchtete vorgeht (siehe bspw. hier, hier und hier). Noch bevor sich die Verwaltung des Landkreises Leer in der morgigen Kreisausschusssitzung (6. Februar 2026) zu diesen und weiteren Vorgängen verantworten muss, sind bereits neue empörende Fälle bekannt geworden. Auch diese verdeutlichen, dass der Landkreis rücksichtslos und immer wieder auch rechtswidrig handelt, um Geflüchtete abschieben zu können.

1)  Trennung einer Familie

Der türkische Staatsangehörige D. lebt getrennt von seiner Ehefrau. Die Ehefrau sowie die drei gemeinsamen minderjährigen Kinder (8, 12, 17) sind als Flüchtlinge anerkannt. Sie verfügen über einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland und können nicht in die Türkei zurück.

Zwischen dem Vater und den Kindern besteht trotz der Trennung eine enge familiäre Bindung. Der Vater hat regelmäßig persönlichen Kontakt zu den Kindern, insbesondere an den Wochenenden, und ist auch unter der Woche unterstützend präsent. Er ist aktiv in schulische und persönliche Belange der Kinder eingebunden, steht ihnen beratend zur Seite und übt nach Angaben der Mutter einen stabilisierenden und positiven Einfluss auf ihre Entwicklung aus. Zudem hat er sich, soweit ihm möglich, finanziell an der Versorgung der Kinder beteiligt. Dennoch betreibt der Landkreis Leer die Abschiebung. D. befindet sich gegenwärtig in Abschiebungshaft. Rechtsmittel laufen.

2) M. aus Angola – zwei Mal rechtswidrig inhaftiert 

Noch im Juli 2024 stellte die Ausländerbehörde dem seit fast 14 Jahren in Deutschland lebenden angolanischen Geflüchteten M. eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht. Am 16. Dezember 2025 lehnte der Landkreis seinen Antrag dann jedoch ab und ließ M. noch am selben Tag in Abschiebungshaft nehmen.

Den Antrag des Landkreises auf Verlängerung der Abschiebungshaft wies das Amtsgericht Hannover am 5. Januar 2026 zurück. Das Gericht stellte fest, dass keine Haftgründe vorlagen, und ordnete die sofortige Freilassung von M. an. Auch das Landgericht Aurich bestätigte später, dass die Anordnung der Abschiebungshaft rechtswidrig war.

Die Ausländerbehörde hatte vor Gericht angegeben, dass die ursprünglich für den 6. Januar 2026 geplante Abschiebung aus organisatorischen Gründen nicht mehr umgesetzt werden könne.

Nachdem M. aufgrund der gerichtlichen Anordnung aus der rechtswidrig verhängten Abschiebungshaft entlassen werden musste, wurde er sich selbst überlassen: Ohne Geld und ohne jede behördliche Unterstützung musste M. zunächst vom Amtsgericht Hannover zur JVA Langenhagen gelangen, um dort seine persönliche Habe abzuholen, und sich anschließend auf den weiten Weg zurück nach Leer machen.

Am 06. Januar 2026 will die Ausländerbehörde dem Angolaner eine Aufforderung vor die Tür gelegt haben, wonach er sich um 10 Uhr bereitzuhalten habe. Dieses Papier hat M. nicht bzw. zu spät gesehen.

Mit der Begründung, M. habe sich einer behördlichen Weisung widersetzt, erwirkte die Ausländerbehörde Leer nur zwei Tage nach seiner Entlassung aus der Abschiebungshaft, am 7. Januar 2026, erneut eine (vorläufige) Haftanordnung beim Amtsgericht Aurich. Am 30. Januar 2026 entschied das Amtsgericht Hannover, dass auch diese Haftanordnung rechtswidrig war, und entließ M. – erst nach mehr als drei Wochen unrechtmäßiger Inhaftierung – in die Freiheit.

Zweimal wurde M. auf Betreiben des Landkreises Leer von den Behörden nach Hannover verschleppt. Über einen Zeitraum von rund sechs Wochen wurde M. auf Veranlassung des Landkreises Leer rechtswidrig in Abschiebungshaft gehalten. Eine Entschuldigung des Landkreis Leer bei dem Betroffenen steht bis heute aus.

Organisationen fordern Aufarbeitung und eine Änderung der Praxis

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen, der Afrikanische Diaspora Ostfriesland e.V., die OMAS GEGEN RECHTS Leer und die OAT Nord-West fordern

  • eine vollständige, transparente sowie politische und rechtliche Aufarbeitung der bekannt gewordenen Vorgänge unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft,
  • die sofortige Beendigung der rücksichtslosen, gewaltvollen und immer wieder rechtswidrigen Abschiebungspraxis des Landkreises Leer,
  • die konsequente Nutzung aller bestehenden Ermessensspielräume bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen.

Nach Auffassung der Organisationen ist eine Aufarbeitung dieser gravierenden Vorwürfe hinter verschlossenen Türen und ohne die Beteiligung der engagierten Zivilgesellschaft inakzeptabel.

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Muzaffer Öztürkyilmaz, Geschäftsführung
moy(at)nds-fluerat.org
0511 98 24 60 38

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