Verwaltungsgericht Hannover kassiert Auflage der Polizei: Keine zeitliche Limitierung für Kundgebung des Flüchtlingsrates
Als Versammlungsbehörde wollte die Polizei Hannover für eine Kundgebung des Flüchtlingsrates Niedersachsen zum Tag der Menschenrechte am 10.12. eine besonders problematische Auflage erlassen: Alle 60 Minuten sollten die Lautsprecher für 15 Minuten ausgeschaltet werden! Damit sollten Anwohner/innen, Passanten/innen und Mitarbeiter/innen umliegender Behörden angeblich vor gesundheitlichen Gefährdungen geschützt werden.
Sebastian Wertmüller vom Flüchtlingsrat:
„Bei einer Umsetzung wäre diese Auflage das vorzeitige Ende einer Kundgebung. Bei einer langen Unterbrechung mittendrin gehen die Leute und so wird das Recht auf Versammlungsfreiheit beschnitten.“
Die Polizei wollte, trotz des Hinweises auf die Rechtswidrigkeit, von der Beschränkung nicht ablassen. Der Flüchtlingsrat hat daher gegen diesen Eingriff ins grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht geklagt und eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover herbeigeführt: Noch am 10.12. wurde die Auflage der Polizei als rechtswidrig bewertet. Die zeitliche Limitierung war vom Tisch, und die Versammlungsbehörde trägt die Kosten des Verfahrens.
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes:
„Nach diesen Grundsätzen ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass die unter Nr. 7 der angefochtenen Verfügung ergangene Beschränkung des Einsatzes elektroakustischer Hilfsmittel nach einer Stunde für 15 Minuten unverhältnismäßig und damit rechtswidrig ist, weil die Abwägung der kollidierenden grundrechtlichen Interessen der Beschränkung entgegensteht.“
Der Flüchtlingsrat begrüßt diese Entscheidung sehr und weist darauf hin, dass diese Klarstellung auch ein Maßstab für andere Versammlungen in der Stadt ist.Wertmüller:
„Versammlungsbehörden sind dazu da, Versammlungen zu ermöglichen und nicht um sie zu beschneiden. Ich kann allen Anmelder*innen von Kundgebungen nur empfehlen, Auflagenbescheide genau zu prüfen und übergriffige Beschränkungen nicht zu akzeptieren.“
weitere Informationen:
Sebastian Wertmüller: Versammlungsrecht in Hannover – leichte Auffälligkeiten
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