Das Thema der Externalisierung ist seit geraumer Zeit Bestandteil flucht- und migrationspolitischer Debatten – aktuell gewinnt es erneut an Brisanz. Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des Konzepts der sicheren Drittstaaten, insbesondere die drohende faktische Abschaffung des Verbindungselements zwischen schutzsuchender Person und Drittstaat, stehen exemplarisch für die Tendenz, Schutzverantwortung zunehmend auf Staaten außerhalb der EU zu verlagern. Ergänzend dazu sieht der Kommissionsvorschlag für eine neue Rückführungsverordnung unter anderem die Möglichkeit vor, Rückkehrzentren (sog. return hubs) außerhalb des Unionsgebiets einzurichten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Externalisierung migrationspolitischer Verantwortung.
Das Ziel der Caritas ist es, unter Einbeziehung aktueller politischer Entwicklungen, mit der Positionierung mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit in die Externalisierungsdebatte zu bringen – und zugleich darzulegen, warum die damit verbundenen Modelle aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes allesamt nicht tragfähig sind. Im Kern bezwecken diese, Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren innerhalb der EU (und damit auch in Deutschland) zu verwehren, indem Asyl- und Rückkehrverfahren in Drittstaaten abgewickelt werden sollen. Dabei soll die zentrale Schutzverantwortung auf Länder mit meist unzureichenden rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Rahmenbedingungen übertragen werden – mit erheblichen Risiken für die Betroffenen und die Glaubwürdigkeit des europäischen Asylsystems. Neben grundsätzlichen menschenrechtlichen Bedenken weisen wir auch auf die Vielzahl praktischer und logistischer Hürden hin sowie auf den zu erwartenden unverhältnismäßig hohen Ressourceneinsatz solcher Modelle.
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