Abschiebungsverbot für türkische Frau mit nichtehelichem Kind

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Urteil des VG Braunschweig vom 29.08.2007 (hier als pdf), mit dem das Bundesamt verpflichtet wird, im Falle einer türkischen Frau mit nichtehelichem Kleinkind ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 7 AufenthG festzustellen. Das Gericht sieht für sie nicht die Möglichkeit, dass sie im Westen der Türkei ohne famililäre Unterstütung ihre Existenz wird sichern können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

gez. Susanne Schröder – Rechtsanwältin

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