Eine Nachfrage beim niedersächsischen Innenministerium ergab, dass Niedersachsen sich nicht der Entscheidung des Landes NRW anschließen wird, einen Abschiebungsstopp für Roma, Ashkali und Ägypter aus dem Kosovo und Serbien zu verhängen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen zeigte sich enttäuscht: Die Aussetzung von Abschiebungen der Roma-Minderheiten wäre gerade in den Wintermonaten ein wichtiges Signal gewesen, dass Menschen nicht in die elenden und unmenschlichen Zustände im Kosovo und Serbien abgeschoben werden, wo sie oft keine Unterkunft, keinen Anspruch auf Sozialleistungen und damit keine Chance auf ein menschengerechtes Leben haben. Der Flüchtlingsrat setzt sich, auch aus historischen Gründen, für ein dauerhaftes Bleiberecht von Roma, Ashkali und Ägyptern in Deutschland ein.
Nach Auffassung des Landes Niedersachsen hat der NRW-Abschiebungsstopp nicht einmal Konsequenzen für die geplanten Abschiebungen am 7. und 9. Dezember 2010 über Düsseldorf nach Pristina und Belgrad.
Es gäbe, so das niedersächsische Innenministerium, eine Verabredung der Länder, dass aus Karlsruhe und Düsseldorf in das Kosovo abgeschoben wird, und dass u.a. die Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld dies organisiere. Diese Verabredung sei von dem NRW-Abschiebungsstopp nicht tangiert. Der Abschiebestopp-Erlass richte sich nur an die örtlichen Ausländerbehörden und schütze daher nur die Flüchtlinge, die in NRW gemeldet seien. Mit dem Vollzug der Abschiebung von Flüchtlingen aus anderen Bundesländern habe das nichts zu tun.
Es wäre freilich ein kaum auflösbarer Widerspruch und Zynismus, wenn nur die örtlichen nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden aus Rücksicht auf die schwierige Situation der ethnischen Minderheiten in Serbien und im Kosovo angewiesen würden, Abschiebungen auszusetzen, während die nordrhein-westfälische Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld und die nordrhein-westfälische Polizei weiterhin in Amtshilfe die Abschiebung der Roma-Minderheiten in das Kosovo und nach Serbien für ganz Norddeutschland organisiert und durchsetzt. Die Landesregierung in NRW ist daher aufgerufen, sofort für eine Klarstellung zu sorgen.