Mit Bescheid vom 19.10.2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einer alleinstehenden irakischen Informatikerin und ihren zwei minderjährigen Kindern eine Anerkennung als Flüchtling verweigert, obwohl die Frau von einer islamischen militärischen Gruppierung massiv unter Druck gesetzt und ebenso wie ihre Kinder mit dem Tod bedroht wurde, falls sie sich weigere, vertrauliche Unterlagen aus der „grünen Zone“ zu schmuggeln. Als sie sich daraufhin an ihre Vorgesetzten wandte, wurde ihr Schutz und Hilfe nur unter der Bedingung versprochen, dass sie mit ihnen schlafen würde. In dieser ausweglosen Situation entschied sich die Informatikerin zur Flucht.
Das BAMF nimmt nicht nur eine haarsträubende Wertung der – vom BAMF nicht in Frage gestellten – massiven Todesdrohung gegen die alleinstehende Frau und ihre Kinder vor, sondern verharmlost und verniedlicht auch die – ebenfalls vom BAMF nicht in Frage gestellte – Erpressung durch Vorgesetzte als „sexuelle Belästigung“. Wörtlich stellt das BAMF fest, es fehle bei dieser Konstellation „an der Intensität der Bedrohung“. Der Sachverhalt könne eine Flüchtlingsanerkennung daher nicht begründen. Lediglich subsidiärer Schutz sei ihr zuzubilligen.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht in dem Bescheid des BAMF einen krassen Rechtsbruch und hat sich mit Schreiben vom 6. Dezember an die BAMF-Leitung gewandt und um Abänderung des skandalösen Bescheids gebeten. Eine Antwort liegt auch sechs Wochen später noch nicht vor.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...