Der Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert an die Landesregierung sowie an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten, sich nicht für eine im Ergebnis ineffektive Symbolpolitik der Bundesregierung instrumentalisieren zu lassen, und den Gesetzentwürfen „Asylpaket II“ und „Sichere Herkunftsländer im Maghreb“ in Bundestag und Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.
Der Flüchtlingsrat kritisiert die Gesetzesinitiativen als derzeit letzte in einer Reihe von hilflosen rechtpolitischen Versuchen, die Deutungshoheit gegenüber rechten und rassistischen gesellschaftlichen Kreisen und politischen Interessengruppen zu verteidigen. Mit Symbolpolitik könnten die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den Wählerinnen und Wählern allerdings nur verlieren. „Umso wichtiger erscheint es uns, dass die den Menschen- und Grundrechten verpflichteten Mandatsträger:innen in den Parlamenten die Gesetzesvorlage genau prüfen“, fordert Kai Weber, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Niedersachsen. Statt die fragwürdige Vorlage opportunistisch abzunicken, sollten Bundestagsabgeordnete und Landesregierungen sich darüber Rechenschaft ablegen, ob sie den vorgesehenen, gravierenden Verschärfungen der Rechtslage vertreten können. Die Gesetzesverschärfungen werden eine Reduzierung der Flüchtlingszahl kaum bewirken, aber viel Leid für einen Teil der Geflüchteten mit sich bringen.
Der Flüchtlingsrat steht mit seiner Kritik nicht allein, sondern kann sich auf gleichgeartete Stellungsnahmen renommierter Juristenverbände, Menschenrechtsspezialisten und Flüchtlingsorganisationen berufen. Der Flüchtlingsrat beklagt:
- Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen, auf wenige Tage beschleunigte Asylverfahren wird der Verfassungsauftrag einer sorgfältigen Einzelfallprüfung ad absurdum geführt. Eilverfahren werden zum Standard, weil 80% der Flüchtlinge ohne Pass kommen, und Ihnen dafür mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit vorgeworfen wird.
- Wenn Schutzsuchende in besonderen Aufnahmezentren interniert werden, sind sie isoliert und haben kaum Zugang zu einer unabhängigen Asylberatung und zu Anwält:innen.
- Komplett inhuman ist der Plan, Abschiebungen künftig rigoros und trotz Krankheit der Betroffenen unter Ausschaltung ihrer Ärzte und regelmäßiger Einschaltung von amtlichen Abschiebungsärzten zu vollstrecken.
- Dass anerkannten erwachsenen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – bis auf einzelne Ausnahmen – in zahlreichen Fällen das Recht auf Familienzusammenführung verwehrt werden solle, ist ein eklatanter Verstoß gegen internationales und europäisches Recht.
- Schließlich ignoriert der Gesetzentwurf, mit dem die Länder Marokko, Algerien und Tunesien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden sollen, sträflich, dass dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu konstatieren sind. Die Schutzquote für Flüchtlinge z.B. aus Marokko liegt bei rund 8%.
Täglich lässt sich in den Medien nachlesen, was die Türkei von der Bekämpfung von „Islamischen Staat“ oder „Nusrafront“ hält: Massaker in Cizre(Nordkurdistan/Osttürkei) an kurdischen Zivilisten und Bombardierung der syrischen Kurden, die mit den Kurden im Irak am besten gegen den „islamischen Staat“ vorgehen. So sieht kein Land aus, das den Kampf gegen den „Islamischen Staat“ unterstützt. Die Türkei hilft auch nicht bei der Beseitigung der Flüchtlingsproblematik, sondern produziert neue kurdische Flüchtlinge. Deshalb kann die Türkei auch kein sicherer Drittstaat sein!
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Die vollständige Stellungnahme des Flüchtlingsrates dokumentieren wir wie folgt:
Appell des Flüchtlingsrates an die Landesregierung Niedersachsen und die niedersächsischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag: Zustimmung zum Asylpaket II und Gesetzentwurf „Sicherer Maghreb“ verweigern!
In diesen Tagen erhalten wir zahlreiche Nachfragen sowohl seitens verstörter Asylsuchender wie von haupt- und ehrenamtlichen UnterstützerInnen. Grund sind regelmäßig die bekannt gewordenen Inhalte des geplanten Asylpakets II. Politische und bundesministerielle, von allzu vielen Medien bisweilen kritiklos multiplizierte Stellungnahmen machen zunehmend den Eindruck, die Beteiligten befänden sich in einem Wettrennen bei der öffentlichen Profilierung um die restriktivste Ausgestaltung künftiger Flüchtlingspolitik.
Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen erscheinen die im vergangenen Jahr zahlreichen und derzeit im Entwurf des Asylpakets II eskalierenden rechtspolitischen Initiativen der Bundesregierung als fragwürdige und weitgehend vergebliche Versuche, solche wie Pegida oder die AfD rechts zu überholen. Wie wenig zielführend diese Strategie der politischen Klasse ist, die Argumentationshoheit zu behalten, zeigt sich einmal mehr in der von ihrer Basis emphatisch unterstützten AfD-Forderung nach einem Schießbefehl gegen Schutzsuchende.
Mit Symbolpolitik können u.E. die demokratischen Parteien den Wettlauf um die Gunst der rassistischen und menschenverachtenden Teile unter den Wählerinnen und Wählern nur verlieren. Umso wichtiger erscheint es uns, dass die einer demokratischen Vielfalt und den Menschen- und Grundrechten verpflichteten Mandatsträger:innen in den Parlamenten ebenso wie Entscheidungsträger:innen in Regierungsstellen auf dem Teppich des politisch Verantwortbaren bleiben und den populistischen Trends eher ihre entschiedene humanitäre Überzeugung und rechtspolitische sowie verwaltungsamtliche Seriosität entgegenstellen.
Als aktuellstes Beispiel populistischer Symbolpolitik mag die am 5. Februar 2016 von Bundesinnenminister Thomas de Maizière an die Bundesländer ergangene Aufforderung stehen – quasi ‚husch husch‘ – noch im laufenden Monat ein Flugzeug voller Schüblinge nach Afghanistan auf den Weg zu bringen. Dieses Vorgehen mag auf den Applaus solcher von Ressentiments Getriebener in der Bevölkerung gemünzt sein, wird aber weder der differenzierten Beschlusslage der IMK noch den komplexen, auch bzgl. ihrer Ausreisepflicht pflichtgemäß zu prüfenden Einzelfallsituationen betroffener afghanischer Flüchtlinge gerecht.
Es geht aus Sicht des Flüchtlingsrates mitnichten um Gesinnungspolitik. Eine großzügige Aufnahme und engagierte Integrationsförderung für Flüchtlinge liegt im ureigenen Interesse aller im Einwanderungsland Deutschland. Die Voraussetzung allerdings, dass in der Gesellschaft Prozesse Platz greifen, die den demographischen und wirtschaftlichen Konsolidierungsbedarfen belastbar gerecht werden, ist das Versprechen unterschiedsloser Chancengerechtigkeit.
Die allerdings – nachdem mit demonstrativer Arroganz Fachverbänden vom Bundesinnenministerium Stundenfristen für Stellungnahmen eingeräumt worden waren – in unwürdiger Geschwindigkeit durchs Bundeskabinett gepeitschten und demnächst in Bundestag und Bundesrat zum Beschluss anstehenden Entwürfe des Asylpakets II und des Gesetzes Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, sind dazu nicht geeignet. Sie erodieren vielmehr den für eine Interkulturalisierung der Gesellschaft notwendigen Grundkonsens in der Bevölkerung und sind u.E. eher der Verbreitung und Verfestigung rassistischer und flüchtlingsfeindlicher Ressentiments zuträglich.
Mit unserer sowohl im Prinzip wie auch im Detail kritischen Beurteilung der geplanten Gesetze und ihrer Konsequenzen stehen wir nicht allein.
„Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen“, sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. „Anstatt zu gewährleisten, dass Asylanträge einfach schneller bearbeitet werden, was gerade für die Betroffenen wichtig ist, werden die Verfahren verschlechtert. Der Zeitdruck auf die Sachbearbeiter wird erhöht, und die individuellen Gründe für Flucht und Asyl können kaum noch geprüft werden.“
Bei den Schnellverfahren gelten extrem kurze Fristen. Insbesondere Flüchtlinge ohne Papiere werden diesen Verfahren unterworfen, weil ihnen eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft im Asylverfahren unterstellt wird. Damit wird das Schnellverfahren zum Standardverfahren. PRO-ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt warnt: „Es darf keine rechtsschutzfreien Räume geben, Schnell-Ablehnungen dürfen nicht zum Standard werden.“
In den „besonderen Aufnahmezentren“ ist keine kostenlose Rechtsberatung vorgesehen. Faire Asylverfahren und die Korrektur von Fehlentscheidungen durch die Arbeit von Rechtsanwält:innen sowie Gerichten werden kaum noch möglich sein. „Um der Rechtsweggarantie des Grundgesetzes zu entsprechen, ist es erforderlich, dass jeder Flüchtling in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit hat, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen“, sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins. „Deshalb ist es erforderlich, neue Modelle der Finanzierung der anwaltlichen Beratung zu finden.“ Wegen des jüngst eingeführten Sachleistungsprinzips verfügen viele Asylsuchende gar nicht über die finanziellen Mittel, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Selbst Menschen, die krank oder durch Erlebnisse in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert sind, können mit dem neuen Gesetz leichter abgeschoben werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von Gesetzes wegen eine Vermutung besteht, „dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen“. Reichen Kranke ein ärztliches Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Atteste von Psychotherapeuten sollen nicht ausreichen, obwohl hier eine besondere Expertise in der Traumabehandlung und -diagnose besteht. „Die Regierung gefährdet so das Leben und die Gesundheit der Betroffenen“, kritisiert Burkhardt.
„Anstatt psychische Erkrankungen mit hoher Sorgfalt und von Fachleuten begutachten zu lassen, wälzt die Bundesregierung die eigene Überforderung auf die Schultern traumatisierter Geflüchteter ab, verkürzt die Zeit für die Einholung von Gutachten und erwehrt sich künftig schon präventiv jeglichem psychologischen und psychotherapeutischen Sachverstand“, hatte auch die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer erklärt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) bemängelt, dass in den geplanten Asyl-Schnellverfahren weder Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit noch die europarechtlich geforderte Rücksichtnahme auf „vulnerable persons“ hinreichend gesichert scheinen. Auch dass die geplanten Regelungen zur Missachtung von Arztattesten vor Abschiebungen das Risiko grund- und menschenrechtswidriger Aufenthaltsbeendigungen mit sich brächten und die daran beteiligten Amtsträger dem Vorwurf der Strafbarkeit aussetzen, erscheint dem DIM unstatthaft.
Laut Gesetzentwurf soll der Familiennachzug für subsidiär Geschützte, zum Beispiel Menschen aus Kriegsgebieten, für zwei Jahre ausgesetzt werden. In der Praxis würde dies mit dem Asylverfahren und der Bearbeitungszeit für den Antrag auf Zusammenführung eine mehrjährige Trennung von Familien bedeuten. Die drohende Aussetzung des Familiennachzugs wird den derzeitigen Trend verstärken, dass Kleinkinder, Kinder und Frauen sich auf die lebensgefährliche Fluchtroute und in die Hände von Schleusern begeben. „Mit dieser Politik unterläuft die Bundesregierung ihren selbstgestellten Anspruch auf eine zügige Integration in Deutschland“, sagt Çalışkan. „Die Zusammenführung mit ihrer Familie und das Wissen um ihre Sicherheit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Geflüchtete Perspektiven für das Leben in einem neuen Land entwickeln und Traumata von Krieg und Flucht verarbeiten können.“
Schon jetzt steigt die Zahl verzweifelter Asylantragsteller aus Syrien oder dem Irak bundesweit und auch in Niedersachsen erschreckend, die sich bei Ausländerbehörden und Beratungsstellen mit dem Wunsch der vermeintlich freiwilligen Rückkehr melden. Unter dem Eindruck der überlangen Dauer, die die Entscheidung über ihr Asylbegehren braucht, wollen sie lieber zurück in das Kriegsgebietie, um dort ihren Familien beizustehen oder wenn schon dann gemeinsam mit ihnen zu sterben. Es ist u.E. ein zynisches Kalkül, wenn nunmehr der Gesetzgeber die Verzweiflung solcherart Betroffener auf die Spitze und in die Rückkehroption treibt, indem der Zugang zum Recht auf Familienzusammenführung noch weiter erschwert wird.
Das Gezerre, das sich die Koalitionäre im Bund in diesem Zusammenhang um den Ausschluss vom Recht auf Familienzusammenführung für unbegleitete minderjährige liefern, ist nicht allein mit Blick auf die Betroffenen zynisch. Der Plan, minderjährigen Opfern von Kriegsgewalt und Verfolgung regelmäßig die Chance auf ein Leben mit ihren nicht minder schutzbedürftigen Familien zu verweigern, ist nicht nur eingedenk ansonsten gern beschworener moralischer gesellschaftlicher Werte peinlich, sondern ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Niedersachsen auch ein offensichtlicher Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU- Grundrechtecharta.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte ist überzeugt, dass die geplanten Einschnitte beim Familiennachzug gegen Art. 8 EMRK, Art. 6 GG und die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen.
Der Vorschlag, Tunesien, Algerien und Marokko zu „sicheren“ Herkunftsstaaten“ zu erklären, stößt auf massive Kritik. Çalışkan: „Das Konzept der ’sicheren Herkunftsländer‘ ist nicht mit dem Recht auf ein individuelles Asylverfahren vereinbar. In Bezug auf die Maghreb-Staaten scheint die dortige Menschenrechtssituation bei den Überlegungen überhaupt keine Rolle gespielt zu haben.“ In Marokko und Tunesien dokumentiert Amnesty seit Jahren Folter durch Polizei und Sicherheitskräfte. In beiden Ländern wurden Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt. In Tunesien, aber auch in Algerien, wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt.
Die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens ist auch handwerklich einmal mehr mangelhaft. Einem Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Norman Paech folgend, hatte der Gesetzgeber – wie diesmal auch – schon bei den jüngsten Gesetzen über die Staaten des Westbalkan als sichere Herkunftsländer gegen die Prüfungsanforderungen des Art 16a Abs. 3 S. 1 GG und der EU-Richtlinien 2011/95/EU und 2013/32/EU mit dem Ergebnis verstoßen, dass das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden müsste (vgl. Gutachten Paech v. 24.3.2015).
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen wirft der Bundesregierung vor, Menschenrechtsverletzungen in diesen Staaten zu ignorieren und stattdessen Persil-Scheine auszustellen, die dazu führen, dass in den Eilverfahren die Fluchtgründe praktisch nicht mehr geprüft werden.
Beim Gesetzentwurf zur Behauptung, der Maghreb sei sicher, handelt es sich um ein unzulässiges Gesetz, ist auch das Deutsche Institut für Menschenrechte überzeugt: „Staaten, von denen man annehmen könnte, dass sie grundsätzlich ‚sicher‘ seien, gibt es nicht. Politische Situationen können sich schnell verändern.“ Mit Blick auf die Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sei aber schon der Status quo mit dem Label „sicher“ unvereinbar, erklärt das DIM: „Trotz anderslautender Verfassungsgarantien und zum Teil einzelgesetzlicher Normen zieht in Algerien und Marokko eine kritische politische Betätigung Verfolgung nach sich.“ Die Justiz sei – vor allem bei Verfahren mit politischem Gehalt – nicht unabhängig. Die Religionsfreiheit sei nur bedingt gewährt, vor allem für religiöse Minderheiten beziehungsweise Konvertiten. Der Staat kommt seiner Schutzpflicht nicht nach. Die UN-Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Haft fand „eine Vielzahl glaubwürdiger Berichte über grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von Gefangenen oder Inhaftierten“. Folter gehört in allen drei Staaten zur regelmäßigen ordnungsbehördlichen Praxis.
Tunesien, Algerien und Marokko zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären, ist aus Sicht des Flüchtlingsrates Niedersachsen reinster Populismus. Schon die tatsächlichen Asylzahlen rechtfertigen diesen erneuten Frontalangriff auf das Asylgrundrecht in keiner Weise. Nach den jüngsten Schutzzahlen des BAMF für 2015 ergeben sich folgende bereinigte Schutzquoten: Algerien 5,1 %; Marokko 8,2 %; Tunesien 0,4 %. 2015 gab es außerdem aus diesen drei Staaten vergleichsweise wenige Anträge: Algerien 2.240; Marokko 1.747; Tunesien 923.
gez. Kai Weber
Geschäftsführer
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