Rechtsanwalt Jan Sürig schildert in seiner Pressemitteilung einen Fall einer alleinerziehenden Mutter mit ihren fünf Kindern, die bereits seit 28 Jahren in Deutschland leben und noch immer lediglich eine Duldung haben und von Abschiebung bedroht sind. Dieser Fall macht eindrucksvoll klar, wie notwendig endlich ein Erlass durch das Niedersächsische Innenministerium ist, der in solchen Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zulässt. Bereits seit längerem fordert der Flüchtlingsrat einen Erlass, der mit Bezug auf Art. 8 der EMRK die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Menschen ermöglicht , die faktisch in Deutschland verwurzelt sind, unabhängig davon, ob sie zu 100% ihren Lebensunterhalt sichern. Dass die rechtliche grundlage dies zulässt, bzw, sogar verlangt, hat wird in dem Gutachten von Dr. Christian Maierhöfer dargelegt (siehe hier).
Den klaren Worten des Rechtsanwalts kann man sich nur anschließen. Pressemitteilung von Rechtsanwalt Jan Sürig siehe hier.
gez.
Sigmar Walbrecht
Für Menschen vom Balkan, wo irgendetwas mit der Integration über Jahre nicht funktioniert, so dass deutsche Gerichte so urteilen setzt ihr euch ein. Für Menschen die neu aus dem Balkan als Wirtschaftsflüchtlinge kommen und für die ganzen dublin-leute, die alle einen sicheren Hafen in der EU haben, da mach ihr euch immer stark. Wo ist das Engagement für die, die wirklich Hilfe brauchen ???
http://www.spiegel.de/politik/ausland/jesiden-video-von-michel-reimon-zeigt-rettungsaktion-im-irak-a-985904.html
Könnt ihr bei der Landesregierung nicht fordern, dass es eine Aufnahmeregelung geben muss ?!? Ist echt interessant, wer ne Lobby hier bekommt und wer nicht.