Mit Erlass vom 24.07.2014 hat das niedersächsische Innenministerium Regelungen zur Übernahme von Krankenkosten für syrische Flüchtlinge getroffen, die auf der Grundlage privater Verpflichtungserklärungen in Niedersachsen aufgenommen wurden. Eine Bewertung findet sich hier.
Mit diesem Erlass können also nun Verwandte von Flüchtlingen aufatmen, die vor Ende Mai 2014 in Deutschland Aufnahme auf der Grundlage einer umfassenden privaten Verpflichtungserklärung fanden und aufgrund einer Erkrankung eine teure Behandlung brauchten oder brauchen. Für alle, die erst nach Mai 2014 in Deutschland aufgenommen wurden, gibt es die Hoffnung, dass eine entsprechende Regelung getroffen wird. Es bleibt aber leider auch weiterhin dabei, dass Verwandte, die ihre Angehörigen aufnehmen wollen, eine Verpflichtungserklärung unter Einschluss auch von Krankenkosten abgeben müssen.
Kai Weber
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