Inzwischen liegen zwei Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen der CDU zum Thema Abschiebungen vor. Daraus geht hervor:
- Von der Härtefallkommission in der Vergangenheit abgelehnte Flüchtlinge sollen die Möglichkeit erhalten, sich erneut an die Härtefallkommission zu wenden.
- Im Vorgriff auf die geplanten erleichterten Zugangsvoraussetzungen zur Härtefallkommission prüft das Innenministerium derzeit, ob im Hinblick darauf eine Abschiebung ausgesetzt und zur Abschiebung vorgesehenen Flüchtlingen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich mit einer erneuten Eingabe an die Härtefallkommission zu wenden.
- Im Zuge der Prüfung von 28 Abschiebungsfällen (betr. 32 Personen) wurden in drei Fällen Abschiebungen ausgesetzt und in zwei Fällen die Ausländerbehörden fachaufsichtlich belehrt mit der Folge, dass geplante Abschiebungen von dem Ausländerbehörden selbst storniert wurden.
- Im Jahr 2012 hatte das Land Hessen mit 14,1 Abschiebungen je 100.000 Einwohner die höchste Abschiebungsquote unter den großen Flächenländern. Im Vergleich dazu lag die Quote in Nordrhein-Westfalen bei 11,8, in Sachsen bei 11,2, in Bayern bei 8,6, in Baden-Württemberg und Niedersachsen jeweils bei 7,1.
Ein Vergleich der Abschiebungsquoten bezogen auf je 100.000 Einwohner der Gesamtbevölkerung sei jedoch nur sehr eingeschränkt aussagekräftig, da dabei nicht auf den Anteil der ausländischen Bevölkerung oder auf die Zahl der ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, sondern lediglich auf die Wohnbevölkerung abgestellt wird. In Ländern mit einem relativ hohen ausländischen Bevölkerungsanteil, wie z.B. Berlin oder Nordrhein-Westfalen, würden proportional auch mehr aufenthaltsrechtliche Maßnahmen, wie Ausweisungen und Abschiebungen, angeordnet und vollzogen. Im Übrigen könne aus der Vorgehensweise bei einzelnen Abschiebungen und den Einlassungen der vorherigen Landesregierung auf die Vorgaben für die handelnden Behörden rückgeschlossen und damit deren Handlungsweise qualifiziert werden.
gez. Kai Weber
Quellen:
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