Der Anfang zur Abschaffung von Gutscheinen in Niedersachsen ist gemacht!
Die Stadt Göttingen kündigt an, ab 2013 für AsylbewerberInnen Geld statt Gutscheine auszuzahlen, zwar mit Einschränkung „sofern das Innenministerium nicht widerspricht“, trotzdem ist diese Ankündigung gar nicht hoch genug zu bewerten, macht sie doch deutlich, dass die Kommunen nun aktiv werden können, um politischen Äußerungen, Gutscheine für Flüchtlinge abschaffen zu wollen Taten folgen zu lassen.
Die geplante Änderung der Auszahlungspraxis wird mit der Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim vom 12. Dezember begründet, wonach Grundleistungen zur Sicherung des physischen Existenzminimums für Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, in Form von Bargeld ausgezahlt werden sollen.
Äußerst wichtig: Rechtsanwalt Sven Adam weist darauf hin, dass es keinen Erlass seitens der Landesregierung gibt, der besagt, dass Leistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG tatsächlich nur als Wertgutscheine ausgezahlt werden sollen, wenn keine Sachleistungen gewährt werden. Innenminister Schünemann habe in der Vergangenheit lediglich seine Rechtsauffassung geäußert, wenn er z.B. auf Beschlüsse von Stadt- oder Kreisräten, Gutscheine abschaffen zu wollen, reagierte.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des SG Hildesheim und weiterer ähnlicher zu erwartender Entscheidungen niedersächsischer Sozialgerichte sowie der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14.12.2012, wonach das MI es grundsätzlich den Kommunen überlasst, in welcher Form die Nachzahlungen getätigt werden, steht den Kommunen m.E. nichts im Wege, dem Beispiel der Stadt Göttingen zu folgen und zukünftig ebenfalls auch sämtliche Leistungen zur Sicherungen des physischen Existenzminimums als Bargeld auszuzahlen.
Hier die Pressemeldung zur Ankündigung der Stadt Göttingen
gez. Sigmar Walbrecht
Stadt Göttingen hält nun doch an Gutscheinen fest: http://gutscheingruppe.cpunk.de/index.html#Gretchenfrage