Abschiebungshaft wird weiterhin oft rechtswidrig verhängt

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RA Peter Fahlbusch ist seit Jahren als Anwalt im Migrationsrecht. Seine regelmäßige statistische Auswertung der von ihm geführten Abschiebungshaftverfahren  (Stand 25.9.2012) liefert ein – man muss es so sagen – Armutszeugnis für den Rechtsstaat. In aller Kürze:

Von den 795 seit 2002 von RA Fahlbusch vertretenen Mandanten befanden sich nach hier vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen 362, d.h. 45,5 % (jedenfalls zeitweise) zu Unrecht in Haft (manche „nur“ einige wenige Tage, andere weit über 6 Monate). Insgesamt fallen auf die 362 Mandanten 10.284 (In Worten: zehntausendzweihundertvierundachtzig!!!) rechtswidrige Hafttage (das sind gut 28 Jahre!). Jeder der 362 Mandanten befand sich durchschnittlich 28,4 Tage zu Unrecht in Haft. Ca. 80 % aller Verfahren haben einen Bezug zu Niedersachsen…
Das Ergebnis ist bedrückend und beschämend. Augenscheinlich sind die Rechtsanwender (Ausländerbehörden und Haftrichter) aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage und/oder aber nicht gewillt, ihr Handeln an unseren Gesetzen und unserer Verfassung (Art. 104 GG) auszurichten. Nahezu in 50 % aller Fälle kam es zu einer rechtswidrigen Inhaftierung von Menschen, denen man lediglich vorwirft, das Land nicht verlassen zu haben, in dem sie leben. Ein Irrsinn – wenn vergleichbare Fehlurteilsquote deutsche Eierdiebe beträfe, gäbe es einen Aufschrei der Empörung.
Die Zahlen aus der rechtsstaatlichen Unterwelt lassen nur einen Schluss zu: Abschiebungshaft ist abschaffen.

Für Rückfragen steht RA Fahlbusch gern zur Verfügung.
www.LSF-kanzlei.de

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