Göttingen (pid). Ein nach Syrien abgeschobener Asylbewerber aus dem Landkreis Göttingen darf wieder nach Deutschland zurückkehren. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Der zur Volksgruppe der Kurden gehörende Syrer war im Januar 2011 in sein Heimatland abgeschoben worden. Kurz nach seiner zwangsweisen Rückkehr brach in Syrien der Bürgerkrieg aus. Anfang dieses Jahres floh er vor den Kriegswirren ins Nachbarland Libanon. Von dort betrieb er sein Klageverfahren weiter, diesmal mit Erfolg: Das Gericht verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dazu, die Abschiebungsverfügung aufzuheben und festzustellen, dass ein Abschiebungsverbot vorliege (Az.: 2 A 35/11).
Der 36-jährige Kläger war im Jahr 2000 in die Bundesrepublik eingereist. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt. Da der Syrer nach eigenen Angaben keinen Pass hatte, wurde er zunächst weiter geduldet. Ende 2010 wurden die Behörden darauf aufmerksam, dass er doch einen syrischen Pass besaß und leiteten ein Abschiebeverfahren ein. Dagegen klagte er: Er leide seit Jahren an einer chronischen Hepatitis-B-Infektion und sei auf Medikamente angewiesen.
Weil sich der Kreis Göttingen verpflichtete, im Falle einer Rückkehr nach Syrien zwei Jahre lang die Kosten für das Medikament zu übernehmen, stimmte das Gericht der Abschiebung zu. Aber das Medikament war in Syrien nicht in der benötigten Dosierung erhältlich. Auch der Transfer der Geldzahlungen vom Landkreis klappte nicht, sodass der Kläger lange Zeit ohne Medizin war. Das Gericht begründete das jetzt verhängte Abschiebeverbot mit der aktuellen Bürgerkriegslage in Syrien.
19.09.2012 / HAZ Seite 5 Ressort: NIEDERSACHSEN
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...