Andreas Schwantner hat es auch in diesem Jahr auf sich genommen, die Synopse zum Vergleich der HFK-Regelungen und ihrer Umsetzung in den einzelnen Bundesländern zu aktualisieren. Wir können die aus niedersächsischer Sicht erfreuliche Tatsache vermelden, dass Niedersachsen im Vergleich aller Bundesländer nicht mehr das absolute Schlusslicht darstellt, was den Anteil der Härtefallentscheidungen in Relation zum Königssteiner Schlüssel sowie zur Bevölkerungszahl betrifft, sondern sich auf den vorletzten Platz vorarbeiten und die rote Laterne an Bayern abgeben konnte.
Wie schon im Vorjahr hat Berlin (gefolgt von Saarland, Thüringen und Baden -Württemberg) mit Abstand überproportional und erstmalig Bayern (gefolgt von Niedersachsen, Mecklenburg – Vorpommern und Rheinland – Pfalz) mit Abstand unterproportional Härtefälle aufgenommen.
Verglichen mit der Bevölkerungsdichte eines Bundeslandes, Stand 31.12.2010, ist auch hier signifikant, dass Berlin (gefolgt von Saarland, Thüringen und Hamburg) proportional die meisten, und Bayern (gefolgt von Niedersachsen, Mecklenburg – Vorpommern und Rheinland – Pfalz) die wenigsten Härtefälle aufgenommen hat. Dazu schreibt der Autor: „Wenn auch bei derartigen Vergleichen Verzerrungsfaktoren – wie z.B. eine etwa eine großzügigere Vergabe von Aufenthaltstiteln nach anderen Vorschriften (insb. Bleiberechtsregelung) in verschiedenen Bundesländern oder höhere Ausländeranteile in Ballungsgebieten – zu berücksichtigen sind, zeigen diese Vergleichsgrößen doch eine recht deutliche Tendenz hinsichtlich des Umgangs mit Härtefällen bzw. der Aufnahmebereitschaft von Härtefällen.“
Neue Synopse, Stand 12/2014, siehe hier: HFK Gesamtuebersicht aktuell
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