In einem gemeinsamen Antrag der SPD- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Lüneburg am 26.09.12 fordern beide Fraktionen die Abschaffung des Gutscheinsystems.
In der Resolution soll das niedersächsische Innenministerium aufgefordert werden, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit der Landkreis Lüneburg Bargeld anstatt Wertgutscheine an die Asylbewerber auszuzahlen kann.
Weiterhin soll die Entscheidung über die Art der Leistungsgewährung in die Hoheit der kommunalen Selbstverwaltung fallen.
Einen ähnlichen Antrag stellte die Fraktion der Linkspartei bereits am 22.04.12.
In einer Stellungnahme dazu äußerte sich die Kreisverwaltung wie folgt:
Bei Personen, die die Gutscheinleistung in Anspruch nehmen, handele es sich überwiegend um „Menschen, deren Nichtausreise nicht gefördert werden soll“. Darüber hinaus funktioniere das Einlösen der Gutscheine problemlos und ein erhöhter verwaltungstechnischer Aufwand durch das Gutscheinsystem sei nicht entgültig bewiesen. Weiterhin wird auf die Ausführungen des niedersächsischen Innenministeriums zum gleichen Thema verwiesen.
In einem Papier vom 03.08.12 weist das niedersächsische Innenministerium unterdessen die zuständigen Landkreise und Kommunen nochmals darauf hin, dass sich auch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.08.12, die Regelsätze des AsylbLG zu erhöhen, nichts an der bisherigen Praxis der Wertgutscheinausgabe ändere.
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