Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege beendet Mitarbeit in der niedersächsischen Härtefallkommission

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P R E S S E M I T T E I L U N G Hannover, 28.06.2012

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 26.06.2012 die Änderung der Verordnung über die Härtefallkommission in Niedersachsen beschlossen. Daraufhin hat sich der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege entschieden, nicht weiter in der Härtefallkommission mitzuarbeiten. Der Vorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber erklärt: „Wir hatten gehofft, dass zukünftig besonders schutzbedürftige Personen wie z. B. ältere, kranke oder behinderte Menschen eine bessere Chance haben sollen, als Härtefall anerkannt zu werden. Aus unserer Sicht müssen humanitäre Härten eine höhere Aufmerksamkeit erhalten. Für diese Hoffnung sehen wir angesichts der neuen Verordnung keinen Anlass.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hatte sich auch für eine Arbeitsweise stark gemacht, die für die ehrenamtlichen Mitglieder der Kommission organisierbar ist und für ein Abstimmungsquorum, das die Hürden nicht zu hoch legt. Zukünftig müssen jeweils 7 statt bisher 5 von 8 Mitgliedern der Härtefallkommission für die Beschlussfähigkeit anwesend sein. Für eine positive Entscheidung ist nicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sondern die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Das bedeutet, dass für jeden Härtefall mindestens fünf positive Stimmen gewonnen werden müssen. „Wir sind tief enttäuscht von diesem Entwurf, der nichts als Augenwischerei ist“, sagt Cornelia Rundt, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. und Mitglied der Härtefallkommission. „Trotz optischer Verbesserung hat sich das Stimmverhältnis tatsächlich verschlechtert, da nicht mehr die Zahl der anwesenden, sondern die maximal mögliche Zahl der Stimmberechtigten zur Berechnung der neuen Quote zugrunde gelegt wird.“

Kommissionsmitglieder haben vier Monate Zeit, einen Fall zu bearbeiten. Schaffen sie es nicht in der Zeit, kann einmalig Verlängerung beantragt werden, ansonsten ist der Fall abgelehnt. Dr. Marcus, Caritasdirektor im Bistum Hildesheim und Mitglied der Härtefallkommission erklärt dazu: „Diese Verfahrensregelungen zeugen von einem tiefen Misstrauen gegen die ehrenamtlichen Mitglieder der Härtefallkommission. Zu einem angemessenen Verfahren tragen sie nicht bei.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bedauert, dass es zu einer solchen Entscheidung kommen musste. Sie wird ihr Engagement für Flüchtlinge in Niedersachsen mit hohem Engagement für die betroffenen Menschen fortsetzen.

 

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