Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen

Am 28.08.2007 ist das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft getreten, nach dem Menschen, die seit langem in Deutschland mit einer Duldung leben, im Rahmen einer sogenannten Altfallregelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Bei einer Dienstbesprechung am 22.08.2007 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (Nds. MI) den Vertretern der Ausländerbehörden Antworten zu den sich bei der Umsetzung der Altfallregelung ergebenden Fragen erteilt. Auch wenn diese Antworten nicht die Qualität von Verwaltungsvorschriften haben, ist davon auszugehen, dass sie von den – der Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium unterliegenden – Mitarbeitern der Ausländerbehörden als wichtige Entscheidungshilfen betrachtet werden.

Diese Antworten des Nds. MI sind nunmehr von Frau Dr. Barbara Weiser mit den Hinweisen des Bundesinnenministeriums (BMI) zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 02.10.2007 verglichen worden siehe hier als pdf.

Der Vergleich kann als Argumentationshilfe für die Notwendigkeit einer humaneren Umsetzung der Regelung in Niedersachsen, aber sicherlich auch von der Regierungskoalition als Lesehilfe zum besseren Verstehen unserer Kritik genutzt werden.

In der Abhandlung werden nur die Aspekte dargestellt, in denen die Antworten des Nds. MI wesentlich von den Umsetzungshinweisen des BMI abweichen. Die Darstellung ist eng an dem jeweiligen Wortlaut orientiert; eigene Schlussfolgerungen erfolgen jeweils im Anschluss an die Ausführungen des Nds. MI / des BMI.

Herzliche Grüße
Norbert Grehl-Schmitt

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