Landkreis Leer kennt keine Gnade: Abschiebung einer Ghanaerin nach 24 Jahren

Nach 24 Jahren in Deutschland hat der Landkreis Leer Nancy Mensah nach Ghana abgeschoben. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die gnadenlose Härte, mit der der Landkreis auch diese Abschiebung durchgesetzt hat. Die Organisation fordert die Behörden auf, Nancy Mensah die Rückkehr zu ermöglichen. Zugleich verlangt sie verbindliche Vorgaben des Landes für einen verantwortungsvollen Umgang mit langjährig hier lebenden Menschen.

„Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen.“ Mit diesem Satz haben Die Toten Hosen eine Forderung formuliert, die viele Menschen intuitiv nachvollziehen können. Andreas Behr, Chefredakteur von „Borkum aktuell“, zitiert ihn einleitend in seinem Kommentar zur Abschiebung der Ghanaerin Nancy Mensah, um seine Bestürzung über diesen neuerlichen Fall von rücksichtsloser Abschiebung durch den Landkreis Leer zum Ausdruck zu bringen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das Land Niedersachsen auf, den Fall der Ghanaerin im Rahmen der Fachaufsicht zu prüfen und Menschen mit langjährigem Aufenthalt in Niedersachsen nicht abzuschieben, sondern gezielt dabei zu unterstützen, Wege ins Bleiberecht zu ebnen.

Die Abschiebung von Nancy Mensah nach 24 Jahren in Deutschland ist durch nichts zu rechtfertigen. Selbst wenn sie rechtlich zulässig gewesen sein mag, war sie nicht alternativlos: Der Landkreis Leer hätte seine Handlungsspielräume nutzen müssen, um Nancy Mensah eine Bleibeperspektive zu eröffnen, statt sie abzuschieben. Es braucht einen grundlegend veränderten Umgang der Ausländerbehörden mit langjährig hier lebenden Menschen. Sie müssen systematisch dabei unterstützt werden, ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erlangen – und dürfen nicht nach Jahrzehnten aus ihrem Lebensumfeld gerissen werden.

Nancy Mensah lebte mehr als 24 Jahre auf Borkum. Sie war sozialversicherungspflichtig beschäftigt, zahlte Steuern und Abgaben, arbeitete in einer Reha-Klinik und übernahm zusätzliche Reinigungsarbeiten. Seit rund 25 Jahren lebte sie mit ihrem Lebenspartner B. zusammen und unterstützte ihn aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit im Alltag. Sie half Nachbarn, war fest in die Inselgemeinschaft eingebunden und ist – soweit bekannt – weder strafrechtlich noch anderweitig negativ aufgefallen.

Dennoch wurde sie nach Ablehnung ihres Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von der Polizei nach ihrer Arbeit aus ihrer Wohnung abgeholt, auf das Festland gebracht und nach Ghana abgeschoben. Sie konnte sich weder von ihrem Partner noch von ihrem Arbeitgeber oder ihren Freunden verabschieden. Innerhalb weniger Stunden verlor sie ihr Zuhause, ihre Arbeit und den Lebensmittelpunkt eines Vierteljahrhunderts.

Wieweit das Vorgehen des Landkreis Leer juristisch haltbar war, wird derzeit geprüft. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung war erfolglos. Das Hauptsacheverfahren ist jedoch weiterhin anhängig. Ob Nancy Mensah ein weiteres Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, ist also noch nicht abschließend geklärt. Unklar ist auch, ob der Landkreis Leer die vorgeschriebene Belehrung über die Möglichkeit eines Härtefallantrags vorgenommen hat. Doch auch wenn die Abschiebung rechtlich zulässig gewesen sein sollte, beantwortet dies noch nicht die entscheidende Frage: War sie auch verhältnismäßig, menschlich und politisch richtig? Und war sie zwingend nötig? Welches öffentliche Interesse soll an ihrer Abschiebung bestehen?

Genau daran entzündet sich die Kritik. Zu Recht wird öffentlich gefragt, warum der Landkreis Leer vor dem Hintergrund der offenkundigen Härten in diesem Fall die Integrationsbeauftragte der Insel nicht eingeschaltet und von sich aus ein Härtefallverfahren angeregt hat. Der Landkreis Leer verfolgt Abschiebungen um jeden Preis und ohne jede Gnade.

Nancy Mensah verlor nicht nur ihre Arbeitsstelle, sondern auch ihre wirtschaftliche Existenz. Nach ihrer Ankunft in Ghana verfügte sie zunächst weder über ein Einkommen noch über eine funktionierende Bankkarte oder eine gesicherte medizinische Versorgung. Sie ist auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen.

Zurück auf Borkum bleibt ihr pflegebedürftiger Lebenspartner, dessen Versorgung nun neu organisiert werden muss. Sein persönlicher Verlust ist ebenso gravierend wie die praktischen Folgen für seinen Alltag. Der Arbeitgeber verliert eine langjährige und eingearbeitete Mitarbeiterin – in einer Zeit, in der gerade auf Borkum Arbeitskräfte händeringend gesucht werden. Freunde, Nachbarn und Kolleginnen verlieren einen Menschen, der über Jahrzehnte selbstverständlich zur Gemeinschaft gehörte.

Spendenaktion für eine mögliche Rückkehr

Unterstützer*innen von Nancy Mensah haben nun eine Spendenaktion gestartet, um Möglichkeiten für eine Rückkehr  Nancy Mensahs nach Borkum zu eruieren und eine Eheschließung mit ihrem Lebenspartner in Ghana zu ermöglichen. Als Spendenziel wurden 5.000 Euro festgelegt.

Anhang:
NWZ online vom 05.08.2026
Ostfriesen-Zeitung vom 04.08.2026
Borkumer Werbe-Service, S. 10

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