Flüchtlingsrat kritisiert CDU: Geflüchtete brauchen regulären Zugang zum Arbeitsmarkt

Am 16. Juni hat die CDU-Fraktion eine Beschlussvorlage in den Landtag eingebracht, mit der Kommunen aufgefordert werden sollen, Asylsuchende verstärkt zu sog. „Arbeitsgelegenheit“ gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz zu verpflichten.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert diesen Antrag als Populismus, der geeignet ist, mit hartem Vorgehen gegen Geflüchtete Ressentiments zu bedienen, aber für eine Arbeitsmarktintegration wenig hilfreich ist.

„Wenn der CDU tatsächlich etwas daran liegt, dass Asylsuchende zeitnah in den deutschen Arbeitsmarkt kommen, dann sollte sie sich dafür einsetzen, dass die Menschen frühzeitig beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur angemeldet sind und andere Hürden, wie Einschränkungen bei Arbeitserlaubnissen, abgebaut werden“, sagt Sigmar Walbrecht, Koordinator eines Arbeitsmarktprojektes beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass die Beschlussvorlage der CDU, mit der die Partei das Zwangsmittel der sog. „Arbeitsgelegenheiten“, also die Verpflichtung zu Arbeit auf der Basis einer „Aufwandsentschädigung“ in Höhe von 80 Cent in der Stunde, in den Kommunen etablieren will, für eine wirkliche Arbeitsintegration von Geflüchteten wenig hilfreich ist. Mit einer solchen Maßnahme wird lediglich die rassistisch konnotierte Unterstellung reproduziert, dass Asylsuchende nach Deutschland kämen, um das Sozialsystem auszunutzen.
Sigmar Walbrecht:

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass Geflüchtete fast immer möglichst schnell arbeiten wollen. Denn sie wollen finanziell unabhängig von Leistungen sein, möchten einen strukturierten Alltag haben, bei dem sie in Kontakt mit der Gesellschaft kommen und mit dem sie aus der deprimierenden Stupidität des Lagerlebens heraus kommen. Eine Erwerbsarbeit erhöht zudem in unserer vom Arbeitsethos geprägten Gesellschaft das Selbstwertgefühl und die Akzeptanz“.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen plädiert dafür, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, Geflüchtete zeitnah nach ihrer Ankunft in Deutschland sozialrechtlich gleich zu stellen und uneingeschränkt ins Sozialgesetzbuch einzugliedern. Sie wären dann regelmäßig Kund*innen der Jobcenter.

„Bei Jobcentern und Arbeitsagenturen sitzt die Expertise für die Arbeitsmarktintegration. Kommunen wären mit dieser Aufgabe unnötig belastet. Und wenn es sich um sinnvolle gemeinnützige Arbeit handelt, die Asylsuchende ausführen sollen, dann muss sie als herkömmliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gestaltet sein, zu der selbstverständlich niemand verpflichtet werden sollte“, so Sigmar Walbrecht.

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