Abschiebung trotz laufender Ausbildung?

Wunstorfer Gärtnerlehrling droht Abschiebung nach Tunesien – Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Aufenthaltsrecht

In den letzten Monaten häufen sich die Fälle, in denen Geflüchtete trotz laufender Ausbildung von Abschiebung bedroht sind oder bereits abgeschoben wurden. Im Interesse, die Abschiebungszahlen zu erhöhen, geraten immer mehr Menschen in die Mühlen der Abschiebungsbürokratie. Gleichzeitig werden Arbeitskräfte im Ausland angeworben. Am Beispiel von Herrn B. aus Tunesien wird deutlich, zu welchen Härten und Absurditäten dies führt:

Herr B. floh 2020 nach Deutschland und wurde nach Ablehnung seines Asylantrags wegen Passlosigkeit zunächst geduldet. Er lernte Deutsch und arbeitete in Cafés in Wunstorf und Neustadt am Rübenberge. Im August 2025 begann Herr B. eine Ausbildung in einer Gärtnerei, zur Finanzierung seines Lebensunterhalts übte er parallel einen Nebenjob aus. Sein Chef äußert sich lobend über seinen Auszubildenden:

An Herrn B.s Niveau sollten sich andere Auszubildende orientieren: Seit Ausbildungsbeginn hat Herr B. jeden Tag gezeigt, wie wichtig ihm die Ausbildung und unser Betrieb ist. Er fehlte niemals unentschuldigt und war auf den Baustellen immer motiviert und leistungsorientiert. Auch sein Klassenlehrer in der Berufsschule äußerte sich ausnahmslos positiv über seine Motivation und Leistung.“

Im Januar 2026 beantragte Herr B. eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Hilfsweise eine Duldung aufgrund seiner Ausbildung. Obwohl er im Januar 2026 auch seine ID-Card und seinen Nationalpass bei der Region Hannover eingereicht hatte, leitete die Region Hannover die Abschiebung ein. Anfang März 2026 wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, Herr B. habe seine Identität zu spät geklärt und nicht rechtzeitig alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen bei der Passbeschaffung erfüllt.

Rechtlich war die Einleitung der Abschiebung zulässig, wie auch das Verwaltungsgericht festgestellt hat, aber sie war nicht zwingend: Nach den dem Flüchtlingsrat Niedersachsen vorliegenden Fakten hätte die Region Hannover im Rahmen ihres Ermessens ebenso eine Ausbildungsduldung ausstellen können.

Als Herr B. am 9. März bei der Region Hannover vorsprach, wurde er festgenommen und inhaftiert. Auch das Innenministerium als Fachaufsicht zeigte sich nicht bereit, die Abschiebung zu stoppen. In seiner Verzweiflung unternahm Herr B. in der Abschiebungshaft einen Suizidversuch. Daraufhin wurde die Abschiebung abgebrochen und Herr B. war zunächst wieder frei. Zwischenzeitlich wurde vom Flüchtlingsrat Niedersachsen eine Härtefalleingabe für Herrn B. gestellt. Nachdem die Region Hannover von der Härtefallkommission Niedersachsen die telefonische Auskunft erhalten hatte, dass die Eingabe abgelehnt worden ist, hat sie Herrn B. beim heutigen Termin erneut in Abschiebehaft gebracht.

Olaf Strübing, Referent, Flüchtlingsrat Niedersachsen,

„Wir fragen uns, welche absurde Handlungslogik dazu führt, dass rechtschaffene Auszubildende aufgrund der – vermeintlich – verspäteten Vorlage ihres Passes abgeschoben werden, während die Bundesregierung gleichzeitig Auszubildende im Ausland anwirbt. Daher fordern wir die Region Hannover auf, die Abschiebung von Herrn B. auszusetzen und ihm die Möglichkeit zu geben, seine Ausbildung fortzuführen und erfolgreich abzuschließen.“

Kontakt

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Olaf Strübing, Referent
os(at)nds-fluerat.org
0511 / 84 87 99 74

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4 Gedanken zu „Abschiebung trotz laufender Ausbildung?“

  1. Dieses Vorgehen ist unfassbar und mit nichts zu rechtfertigen. Wie soll das zur allgemeinen Motivation für geflüchtete Menschen beitragen?
    Wann wird in Deutschland endlich verstanden, dass nicht alles mit Bestrafung, sanktionieren einhergehen kann.
    Ich bin sprachlos und erschüttert über den Umgang mit diesem jungen, motivierten Menschen und hoffe, dass sein Bleiben in D.doch noch bewirkt werden kann.

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  2. Ich habe Herrn B. im Rahmen eines Ausbildungsprojektes für Auszubildende auf der Landesgartenschau Bad Nenndorf kennengelernt und auch zusammen mit ihm bei diesem Projekt gearbeitet. Herr B hat seine Arbeiten als Auszubildender meiner Erachtens gut gemacht.
    Als Unternehmer und Betriebsleiter eines anerkannten Ausbildungsbetriebes (seit 1984) im Garten- und Landschaftsbau sehe ich neben der persönlichen Situation von Herrn B. auch die Lage der Fachbetriebe. Im Kern fordert der Staat von uns Betriebsinhabern, dass Sie ausbilden sollen, was die Betriebe auch aus unserem natürlichen Interesse an Fachkräften tun.
    Seit vielen Jahren ist es aufgrund des Facharbeiter-Mangels aber kaum noch möglich, ausgebildetes Fachpersonal zu bekommen. Eine Lösung ist, als Fachbetrieb selber auszubilden und dann die Fachkräfte nachhaltig zu halten.
    In dem Fall von Herrn B. ist es dem betroffenen Betrieb aber seitens der Region aus der Hand genommen worden, die Ausbildung von Herrn B. zum Landschaftsgärtner zu erfüllen und erfolgreich zu beenden, was sehr schade ist. Vermutlich wurde hier auch der gültige Ausbildungsvertrag (ausgestellt von der Landwirtschaftskammer Hannover) ignoriert.
    Was bleibt ist die Frage an die Verantwortlichen zu stellen, ob sie hier gründlich und umfassend geprüft haben, oder ob Herr B. zugunsten einer vom Bund /Land gesetzten Quote abgeschoben wird.

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  3. Ich bin erschüttert und erschrocken über diese unangemessene, unnötige Härte, die hier an den Tag wird. Und auch darüber, wie dumm hier agiert wird in Anbetracht des Mangels an Fachkräften und jungen Leuten, die den von Herrn B. erlernten Beruf ausüben wollen.

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  4. Ein solches Vorgehen der Behörden macht wirklich sprachlos und erzeugt auch Angst! Ich kann nur hoffen, dass hier nun im weiteren verlauf eine angemessene Verfahrensweise durch die Region Hannover und Innenministerium erfolgt. Es wäre schon gut, wenn auch ab und zu der sogenannte gesunde Menschenverstand das Handeln von Behörden und Ministerien leiten würde!

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