Die InRa-Studie „Institutionen und Rassismus“ wurde heimlich, still und leise vom BMI veröffentlicht.
Die zwischen 2021 und 2024 durchgeführte Studie des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) wurde 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Hort Seehofer in Auftrag gegeben und untersucht Rassismus auf der Basis von 23 Einzelstudien bei Jobcentern, Ausländerbehörden, Polizei, Zoll, Justiz, Gesundheits- und Jugendämtern. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen gibt, von rassifizierenden Stereotypen über Kulturalisierungen bis hin zu color-blind Rassismus. „Rassismus“ erscheint den meisten Behördenvertreter*innen nicht als strukturelles oder institutionelles Problem auch der eigenen Behörde, sondern als ein moralisches Versagen von Einzelnen, die sich falsch verhalten. „Es ist wichtig, dass Behörden die Existenz von Rassismus in ihren Institutionen als Teil der Institutionen- und Behördenkultur anerkennen und sich klar dagegen positionieren“, so die Forschenden.
Wie relevant die Studie auch für Niedersachsen ist, mag an einem kleinen Beispiel erläutert werden: Die rechtliche Bevorzugung von ukrainischen Geflüchteten gegenüber anderen Geflüchtetengruppen wird von den Forschenden scharf kritisiert. Das Forschungsinstitut fordert in ihren „zentralen Handlungsempfehlungen“:
„Die Vorzüge, die Ukrainer:innen aus der weißen Mehrheitsbevölkerung nach ihrer Flucht nach Deutschland im Jahr 2022 zuteil wurden, sollten zum Standard für alle Geflüchteten werden. So sollten Übersetzungen amtlicher Dokumente auch in anderen Sprachen zur Verfügung stehen und nicht ausschließlich auf Ukrainisch. Eine Ungleichbehandlung verschiedener Geflüchtetengruppen sollte vermieden werden. Geflüchtete sollten schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum erhalten, um aus der Prekarität herauszukommen und eine Chance auf ein angemessenes Leben und soziale Mobilität zu erlangen (s. Kapitel 2.1.1).“
2023 forderte die Integrationsministerkonferenz auf Antrag von Integrations- Sozial- und Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi eine Prüfung der Gleichbehandlung aller Geflüchteten. Leider blieb diese Initiative jedoch ohne Folgen: Zwar sollen nunmehr auch ukrainische Schutzsuchende dem Asylbewerberleistungsgesetz unterworfen werden, an der behördlichen Ungleichbehandlung der verschiedenen Gruppen hat sich ansonsten aber nichts verändert. Auch die niedersächsische Landesregierung macht da keinen Unterschied: Bis heute vertritt und verteidigt sie beispielsweise die desintegrative Unterbringung von Asylsuchenden in landeseigenen Zwischenlagern für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten (und begründet dies mit Engpässen auf dem Wohnungsmarkt), während ukrainische Geflüchtete nach spätestens fünf Tagen einen Transfer in eine Kommune erhalten. Das ist offenkundig eine Form von strukturellem Rassismus.
siehe auch taz vom 18.02.2026: Rassismus in Behörden: Diskriminierung hinter verschlossenen Türen
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