Kein Zugang mehr zu Integrationskursen? BAMF verhindert Integration von Geflüchteten aktiv

Das BAMF hat den Zugang zu freiwilligen Integrationskursen für Geflüchtete mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung sowie für Geflüchtete aus der Ukraine und Unionsbürger*innen für das Jahr 2026 ausgesetzt. Gegen diese integrationspolitische Bankrotterklärung protestieren wir und fordern eine unverzügliche Wiederaufnahme.

Anfang vom Ende der Integrationskurse?

In einem uns vorliegenden Rundschreiben vom 9.02.2026 an Integrationskurs-Träger verkündet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass „bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“. Dies betrifft insbesondere:

  • Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus, also Geflüchtete aus der Ukraine,
  • Menschen mit Aufenthaltsgestattung, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden,
  • Menschen mit Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 und
  • Unionsbürger*innen,

die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen. Diese Maßnahme zielt somit besonders auf jene Menschen ab, die Deutsch lernen und sich aktiv in die Gesellschaft einbringen wollen. Anstatt sich nun auf das Leben in Deutschland vorbereiten zu können und somit den ersten Grundstein für eine erfolgreiche (Arbeitsmarkt-)Integration zu legen, sind sie nun weiter zum Nichtstun verdammt. Hierbei handelt sich um einen Kreis von circa 129.500 Menschen, welche jetzt für das gesamte Jahr 2026 vom Deutschlernen ausgeschlossen werden.

Wer denkt, dies ließe sich mit den klammen Bundesmitteln erklären, der täuscht sich. Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2026 wurden extra um 110 Mio € auf insgesamt 1,063 Mrd. € aufgestockt, da die Integrationskurse in den letzten Jahren Rekordzahlen vorweisen konnten. Dieser Erfolg soll nun wohl durch die Rückschrittskoalition zunichte gemacht werden.

 „Das Ende der Zulassungen zu Integrationskursen macht eine gesellschaftliche Teilhabe quasi unmöglich – und das nicht aus Not, sondern aus politischem Kalkül“, so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Der Erwerb der deutschen Sprache wird aktiv verhindert und willentlich blockiert. Es ist bigott, von den Betroffenen „Integrationsleistungen“ zu fordern und gleichzeitig einen Spracherwerb durch bürokratische und juristische Hürden enorm zu erschweren.“

Ein menschenunwürdiger Widerspruch

Die Bundesregierung fordert einerseits, dass Geflüchtete möglichst schnell arbeiten. Andererseits schließt sie große Gruppen an Geflüchteten vom Erwerb der deutschen Sprache aus, die eine essentielle Voraussetzung für die Arbeitsmarktintegration darstellt.  Im Oktober 2025 hat das BAMF selbst noch eine Kurzanalyse veröffentlicht, die unter anderem dargelegt hat, wie wichtig Integrationskurse für die Arbeitsmarktintegration, die soziale Einbindung und natürlich die Deutschkenntnisse sind.

Im Trägerrundschreiben wird auf Selbstlernangebote und die Möglichkeit für Geflüchtete, als Selbstzahler*innen an Integrationskursen teilzunehmen, verwiesen. Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Wie man als Selbstzahler*in am Integrationskurs teilnehmen soll, wenn man nicht genug Deutsch spricht, um arbeiten zu können, scheint für das BAMF nicht erheblich zu sein.

Weitreichende Folgen – für Geflüchtete, Träger und die Gesamtgesellschaft

Auch für Sprachkursträger ist diese Blockade-Politik vom BAMF eine Katastrophe. Die schon seit Dezember de-facto geltende Einschränkung sorgt dafür, dass Kurse nicht ausreichend gefüllt werden und abgesagt werden müssen. Dies führt zum Wegbrechen von geplanten Kursen und damit fest kalkulierter Einnahmen für Träger. Somit sind auch Geflüchtete, die theoretisch noch an einem Integrationskurs teilnehmen könnten, von der Blockade betroffen.

Das aktuelle Ende der Zulassungen ist schlimm genug – doch es gibt Hinweise, dass das CSU geführte Bundesinnenministerium noch weitere Kürzungen vorbereitet – und plant, alle Menschen, die keine „langfristige Bleibeperspektive“ haben, von den Integrationskursen auszuschließen. Dies könnte z.B. dazu führen, dass Ukrainer*innen, die aktuell ca. 1/3 der Teilnehmer*innen an den Integrationskursen ausmachen, in Zukunft von diesen ausgeschlossen werden könnten.

Das BAMF muss unverzüglich wieder Bescheide für die freiwillige Teilnahme am Integrationskurs ausstellen!  

 

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