BAMF: Senkung der Schutzquote für nahezu alle Herkunftsländer

Hat sich die Lage für Schutzsuchende auf diesem Erdball verbessert? Diesen Eindruck kann man gewinnen, wenn man sich die Bewertung von Asylanträgen durch das Bundesamt in den Jahren 2024 und 2025 ansieht.

Das Bundesamt hat die Asylzahlen für 2025 veröffentlicht: Im vergangenen Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt, so wenige wie seit 2013 nicht mehr (mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020). Die menschenfeindliche Politik der Bundesregierung lässt sich nicht nur an ihrer Rhetorik und den inzwischen erfolgten Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen (wie z.B. Grenzkontrollen und Zurückweisungen) sondern auch an einer deutlichen Verschlechterung der Anerkennungspraxis feststellen – und zwar quer durch alle Herkunftsländer.

Die Schutzquoten für verschiedene Herkunftsländer für die vergangenen 5 Jahre werden im folgenden Graphen dargestellt:

Grafik: Luis Hartmann

Eine „bereinigte Schutzquote“ bedeutet, dass nur die Anträge, in denen das BAMF auch wirklich inhaltlich entschieden hat, gezählt wurden. Rücknahmen, Einstellungen oder Dublin-Verfahren werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.

In der Schutzquote Syriens ist die Änderung am offensichtlichsten. Seit der Wiederaufnahme der Entscheidungen im Oktober wurden fast alle Asylanträge abgelehnt. Aber auch bei anderen wichtigen Herkunftsländern ist die Schutzquote deutlich zurückgegangen, selbst wenn sich die menschenrechtliche Situation im Land nicht geändert oder sogar verschlechtert hat.

Diese Zahlen zeugen davon, dass sich die von der Bundesregierung verfolgte Politik gegen Geflüchtete bis in die Entscheidungen im Einzelfall auswirkt – wie, das ist die spannende Frage: Asylentscheidungen sind zwar Einzelfallentscheidungen, allerdings gibt das Bundesamt mit den Leitsätze des Bundesamtes den Entscheider:innen jeweils eine grobe Linie für die einzelnen Herkunftsländer vor. Dies ist der zentrale Hebel, über den die Hausspitze eine veränderte Bewertung in den Verfahren steuert: Dabei ist zu beachten, dass die Schutzquote für Afghanistan in 2025 noch deutlich verzerrt ist, da im letzten Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH Frauen aus Afghanistan Gruppenverfolgung sehr viele Frauen, die bereits länger in Deutschland leben, einen Asylfolgeantrag gestellt und auch ihren Flüchtlingsstatus erhalten haben. Die Schutzquote von alleinreisenden Männern liegt mittlerweile unter 30%. Hintergrund ist eine veränderte Formulierung in den Leitsätzen, die seit März für junge Männer aus Afghanistan grundsätzlich keine Abschiebungshindernisse mehr zuerkennen.

Quelle: Eigene Berechnungen (Fehler vorbehalten) auf Grundlage der Asylgeschäftsstatistik der Jahre 2021 bis 2025

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