In Härtefallverfahren zieht das niedersächsische Innenministerium neue Saiten auf
Im Fall des nigerianischen Geflüchteten Onyemaechi M. hat das Innenministerium mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung trotz des rechtzeitig gestellten Härtefallantrags eine Befassung der Härtefallkommission abgelehnt und die Abschiebung des Mannes für heute freigegeben. Dieser Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Pläne des Innenministeriums, zukünftig Nichtregierungsorganisationen bei der Frage der Zulassung zu Härtefallverfahren nicht mehr zu beteiligen und dem Innenministerium im Rahmen der sog. Vorprüfung weitreichende Befugnisse einzuräumen.
„Wir befürchten einen neuen, harten Stil auch in Niedersachsen im Umgang mit Härtefällen“, so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. „Jahrelang hat sich Niedersachsen zu Recht gerühmt, im Umgang mit Härtefällen eine humanitäre Linie zu verfolgen. Vom Spirit des Koalitionsvertrags, der u.a. eine Stärkung der Härtefallkommission vorsieht, ist aber nicht mehr viel zu spüren.“
Die Nichtzulassung des Falls von Onyemaechi M. ist nicht nur menschlich skandalös, sondern auch ein Verstoß gegen die geltende Härtefallkommissionsverordnung und ein Affront gegen die Mitglieder der Härtefallkommission. Es hat fast den Anschein, als würde die AFD schon mitregieren, die in Sachen Härtefallverfahren die Landesregierung – offenbar mit Erfolg – vor sich hertreibt. Aus Protest gegen die Abschiebung wird es heute um 14 Uhr erneut eine Demonstration vor der Ausländerbehörde in Leer geben.
Nach den äußeren Rahmenbedingungen spricht im Fall des Onyemaechi M. einiges für einen Komplott: Trotz eines rechtzeitig am 10. September gestellten Härtefallantrags leitet die Ausländerbehörde im November 2025 die Abschiebung des Mannes ein, obwohl es ein laufendes Härtefallverfahren gibt. Das niedersächsische Innenministerium, das in derartigen Fällen gehalten ist, einen sofortigen Stopp aller aufenthaltsbeendenden Maßnahmen anzuordnen, wird von der Ausländerbehörde Leer am 10.11. über die Einleitung der Abschiebung informiert und reagiert – nicht! Am 01.12. inszeniert die Ausländerbehörde Leer einen „Ortstermin“ in der Unterkunft des Onyemaechi M. und trifft den Mann dort nicht an. Daraufhin wird Onyemaechi M. von der Ausländerbehörde als „nach unbekannt verzogen“ abgemeldet. Schon am 03.12. erreicht ein Schreiben der Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Innenministerium Onyemaechi und seine Unterstützer*innen: Der Härtefallantrag werde „nicht zur Entscheidung angenommen“, da der Betroffene „mit Fortzug nach unbekannt … abgemeldet“ worden sei. Als Onyemaechi der Aufforderung der Ausländerbehörde folgend am 18.12. bei der Behörde vorspricht, wird er festgenommen und inhaftiert. Heute soll die Abschiebung stattfinden. Das niedersächsische Innenministerium ist nicht bereit, diese zu stoppen und ein Härtefallverfahren doch noch zuzulassen.
Die Behauptung eines „Untertauchens“ stützt sich einzig auf einen Aktenvermerk, der mehr Fragen als Antworten gibt und sicher nicht geeignet ist, ein „Untertauchen“ zu begründen: So sagt der befragte Hausmeister aus, er wisse nicht genau, wann er M. zuletzt gesehen habe, und welches Bett der Nigerianer belege. Persönliche Gegenstände seien „nicht ersichtlich“. Auch die befragte Sachbearbeiterin beim Sozialamt äußert, sie wisse nicht genau, wo sich M. aufhalte, er sei in der Vergangenheit aber häufiger bei seiner Lebensgefährtin (die es nicht gibt) im Raum Oldenburg/Bremen gewesen. Der Ausländerbehörde Leer reichen diese äußerst dürftigen Informationen, um Onyemaechi „von Amts wegen abzumelden“.
Onyemaechi läuft mit Hilfe seiner Unterstützer*innen Sturm dagegen: Schon ab dem 04.12. wendet er sich schriftlich und persönlich an alle beteiligten Behörden und beteuert, sich in der abgelegenen Unterkunft in Westoverledingen aufgehalten und dort auch geschlafen zu haben. Mit Fotos dokumentiert er seinen Schlafplatz und legt Dokumente vor, die u.a. belegen, dass ein Arbeitgeber ihm am 02.12. eine Bestätigung über die Einstellungsbereitschaft für ein Arbeitsverhältnis ausgestellt hat, das Onyemaechi anstrebt. Über Einkaufsbons aus Westoverledingen belegt er, dass er vor und nach dem 01.12.2025 etliche Einkäufe getätigt hat. Schließlich wird durch Handyauswertung ein detailliertes Bewegungsprofil über Googledienste erstellt, das Aufschluss darüber gibt, dass sich Onyemaechi M. nahezu ausschließlich vor Ort bewegt hat und offenkundig nicht untergetaucht ist. Mit diesen Belegen, etlichen Leumundsaussagen und weiteren Unterlagen tritt Onyemaechi den Beweis dafür an, dass er nicht untergetaucht ist. Doch die Behörden wollen davon nichts wissen.
Auch wenn es keine vorherigen Absprachen gegeben haben sollte, hat das Innenministerium als Fachaufsicht versagt: Warum hat es die Abschiebung nicht am 10. November gestoppt, als – auch nach den Aussagen des Innenministeriums – keine Gründe für eine Nichtzulassung des Härtefallverfahrens vorlagen? Warum hält das Innenministerium trotz der erdrückenden Beweise, dass Onyemaechi M. nicht „nach unbekannt verzogen“ ist, weiter an dieser offenkundig haltlosen Behauptung fest? Man „glaube“ im Innenministerium der Behörde in Leer, heißt es. Dabei lässt sich das Innenministerium auch nicht von der Tatsache irritieren, dass der Landkreis Leer über viele Jahre problemlos mit Onyemaechi M. kommuniziert hat, ihm regelmäßig Duldungen verlängerte und Arbeitserlaubnisse erteilte, mit Onyemaechi wegen eines Umzugs nach Oldenburg im Kontakt stand und ihn zur Vorsprache am 18.12. in der Ausländerbehörde in Leer einladen konnte. Untergetaucht?
Hintergrund zur Unterkunft und zu den Härtegründen von Onyemaechi M.
Onyemaechi hat seit Mitte 2021 bis zur Erteilung eines Arbeitsverbots fast durchgängig gearbeitet (siehe Übersicht). Die Unterkunft in Westoverledingen ist von größeren Städten und vom öffentlichen Nahverkehr weitgehend abgeschnitten. Selten fahren Züge nach Leer. Um dorthin zu gelangen, war Onyemaechi üblicherweise rund eine Stunde mit dem Fahrrad unterwegs.
Zu Arbeitgebern in Oldenburg musste Onyemaechi von Leer weitere eineinhalb Stunden mit dem Zug einplanen. Zu Firmen der Fleischindustrie (z.B. in Geestland) war die Anfahrt noch viel langwieriger. Tägliche Fahrten von seiner Unterkunft zur Arbeit waren Onyemaechi gar nicht möglich, zumal manche Tätigkeiten (wie das Putzen von Zügen) nachts erfolgte. Er bemühte sich um einen Umzug nach Oldenburg, fand aber keine Wohnung. Aber die Ausländerbehörde wusste über alle Jahre, wo Onyemaechi arbeitete, und konnte problemlos mit ihm kommunizieren.
Mehrfach wurde 2025 ein Härtefallverfahren für Onyemaechi verweigert – zunächst offensichtlich zu Unrecht, da fälschlich behauptet wurde, Onyemaechi sei noch keine 18 Monate in Deutschland. Nachdem dies klar- und richtiggestellt wurde, schob die Ausländerbehörde Leer als neue Begründung nach, Onyemaechi sei „unbekannten Aufenthalts“. Tatsächlich hatte sich Onyemaechi nicht oft in der ihm zugewiesenen Unterkunft aufgehalten. Daraufhin meldete sich Onyemaechi mit Unterstützung von Freund*innen erneut beim Landkreis Leer in Westoverledingen an und versprach, dort auch zu wohnen. Am 10. September 2025 stellte er einen dritten Härtefallantrag. Ihm war bewusst, dass es für sein Aufenthaltsrecht wichtig war, sich auch tatsächlich in Westoverledingen aufzuhalten.
Jahrelang hat Onyemaechi für unsere Gesellschaft die Drecksarbeit gemacht und sich um eine gesellschaftliche Integration bemüht. Er ist ein verbindlicher, fleißiger, um Teilhabe und Partizipation bemühter Mann mit einem großen Freundeskreis. Aus Sicht des Flüchtlingsrats hätte der Mann es verdient, als Härtefall anerkannt zu werden. Stattdessen wird er nun mit einem Fußtritt aus Deutschland herausbefördert. Dass ihm mit einer nicht mehr nachvollziehbaren Begründung eine Prüfung im Härtefallverfahren verweigert wird, empört uns zutiefst.
Aktuell bereitet das niedersächsische Innenministerium eine Verschärfung der Härtefallkommissionsverordnung vor. Die Vorschläge des Innenministeriums beurteilt der Flüchtlingsrat kritisch: Geplant ist u.a. eine enorme Ausweitung der Nichtannahmegründe und die Abschaffung des Vorprüfungsgremiums. Der Flüchtlingsrat sieht den humanitären Auftrag der Härtefallkommission daher derzeit als gefährdet an.
dokumentiert: Redebeitrag von Katja S. auf der Kundgebung vor der Ausländerbehörde in Leer am 07.01.1026
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