Flüchtlingsrat fordert das niedersächsische Innenministerium zur Einhaltung der HFK-Verordnung auf

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das niedersächsische Innenministerium auf, die Härtefallverordnung des Landes Niedersachsen zu beachten und den Härtefallantrag für Onyemaechi M. zur Beratung zuzulassen. Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen:

„Nach dem Wortlaut die geltenden Härtefallverordnung liegt kein Sachverhalt vor, der einen förmlichen Ausschluss des Nigerianers vom Härtefallverfahren zulässt. Eine inhaltliche Prüfung der Gründe des Härtefallantrags fällt nicht in die Zuständigkeit der Geschäftsstelle beim Innenministerium, sondern in die Zuständigkeit des Vorprüfungsgremiums und der Kommission. Wir fordern das niedersächsische Innenministerium auf, die Rechte der Mitglieder der Härtefallkommission zu achten.“

Im Fall des nigerianischen Geflüchteten Onyemaechi M. hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung in der Sache verweigert – und die Entscheidung damit wieder an die Politik zurückgespielt:

„Die Entscheidung der Härtefallkommission, gleich, ob es um die Frage der Annahme zur Beratung, die Entscheidung in der Sache oder die damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Folgen geht, sind … einer gerichtlichen Überprüfung von vornherein entzogen“, urteilt das Verwaltungsgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 05. Januar 2026. Dies gelte „selbst beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen“.

Dass die Voraussetzungen für eine Nichtzulassung des Härtefallantrags nicht vorlagen, ist mittlerweile offenkundig: Minutiös hat Onyemaechi M. mit Unterstützung der Betroffenen ein Bewegungsprofil erstellt, aus dem hervorgeht, dass er sich nicht nur vor und nach dem am 01.12.2025 von der Ausländerbehörde Leer durchgeführten Ortstermin an dem ihm zugewiesenen Aufenthaltsort aufgehalten und im Übrigen intensiv um eine Arbeitsgenehmigung für seinen seit Mai 2025 (!) vorliegenden Arbeitsvertrag bemüht hat. Auch das von den Behörden offenbar hilfsweise bemühte Argument, eine Zulassung zum Härtefallverfahren sei wegen der bereits erfolgten Einleitung der Abschiebung nicht mehr möglich, greift nicht: Der Härtefallantrag wurde bereits am 10. September gestellt. Mit Schreiben vom 27.10.2025 forderte das Innenministerium die Ausländerbehörde in Leer zur Stellungnahme auf. Am 10.11.2025 teilte die Ausländerbehörde dem Innenministerium mit, dass eine Abschiebung terminiert sei. Der „Ortstermin“ am 01.12.2025 sollte, so das offenkundige Kalkül, die Begründung für die Einstellung des Härtefallverfahrens erst liefern.

Die Darstellung der Ausländerbehörde Leer, Onyemaechi M. sei in der Vergangenheit immer wieder „untergetaucht“, dürfte im Übrigen zu relativieren sein: Onyemaechi M. war seit Mitte 2021 bis Ende 2024 nahezu ununterbrochen beschäftigt. Der Landkreis Leer hat Onyemaechi mehrfach Arbeitserlaubnisse bei Firmen erteilt, die es dem Nigerianer unmöglich machten, in der ihm zugewiesenen Unterkunft zu schlafen: Onyemaechi konnte nicht nachts Züge putzen und zugleich in einer abgelegenen Unterkunft im Landkreis Leer wohnen. Der Ausländerbehörde war dies auch bekannt. Offenbar hat sie dem Innenministerium diese Information vorenthalten. Hier eine Übersicht.

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