Flüchtlingsrat unterstützt Forderung nach Bleiberecht für Familie Kouame

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützt den Protest von Freund*innen, Mitschüler*innen und Nachbar*innen aus dem Landkreis Leer gegen die Abschiebung der Familie Kouame aus Leer-Oldesum! Gemeinsam mit der Unterstützendengruppe, die bereits über 2.300 Unterschriften für ein Bleiberecht der Familie gesammelt hat, fordern wir ein Aufenthaltsrecht für Diane, Lovely, Emma und Maël. Die Familie darf nicht getrennt werden.

„Wir danken den OMAS GEGEN RECHTS Leer, der Afrikanischen Diaspora Ostfriesland e.V. und den Unterstützerinnen und Unterstützern der Familie, die die Familie solidarisch auf allen Ebenen begleiten“, so Caroline Mohrs vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Vom Landkreis Leer erwarten wir eine menschliche Lösung. Da nun eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und Diane die neue Stelle antreten kann, dürften die Voraussetzungen für ein Bleiberecht unstreitig vorliegen.“

 

Diane lebt seit 2018 in Deutschland, die beiden jüngeren Kinder Emma und Maël sind hier geboren. Der Vater der beiden jüngeren Kinder und Lebenspartner von Diane, Djibril, hat eine Ausbildung und feste Anstellung, zudem eine Aufenthaltserlaubnis. Er sichert daraus den Lebensunterhalt der Familie, sodass diese nicht von Sozialleistungen abhängig sind. Zudem engagiert er sich in seiner Freizeit bei der Freiwilligen Feuerwehr in Oldersum. Diane und ihre Familie bringen sich im Leben der Vereine in Oldersum ein und sind geschätzte Mitbürger*innen in der Dorfgemeinschaft. Die Kinder besuchen Kindergarten bzw. Schule und sind aktiv in Sportvereinen und der Kinderfeuerwehr. Diane hat schnell Deutsch gelernt und den Führerschein gemacht.

Die Kinder sind in Deutschland aufgewachsen und verwurzelt und haben die Côte d’Ivoire, das Land, in das sie abgeschoben werden sollen, nie kennen gelernt. Am 01. Oktober organisierten die Unterstützer*innen einen starken Protest vor dem Gebäude des Landkreises.

„Aus unserer Sicht zeigt sich abermals das besonders harte Vorgehen der Ausländerbehörde Leer. Wir erwarten vom Landrat Matthias Groote, dafür zu sorgen, dass alle Umstände der Familie berücksichtigt und die bestehenden rechtlichen Spielräume für ein dauerhaftes Bleiberecht der Familie ausgeschöpft werden“, so die Forderung der zum Protest aufrufenden Gruppen.

Hintergrund:

Dianes Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG wegen guter Integration wurde vom Landkreis Leer abgelehnt. Dies wurde damit begründet, dass zwar Ihr Lebenspartner den Lebensunterhalt der Familie sichern würde, sie selbst aber nicht ausreichend viel verdienen würde. Dabei hat sie erst kürzlich ein neues Jobangebot erhalten. Die Aufnahme der neuen Stelle scheiterte zunächst daran, dass keine Arbeitserlaubnis dafür erteilt wurde. Zudem sieht es der § 25b AufenthG vor, dass die Ausländerbehörde insbesondere bei Familien mit minderjährigen Kindern von der überwiegenden Lebensunterhaltssicherung absehen kann. Wir fordern vom Landkreis Leer, dass das gesetzlich eröffnete Ermessen zugunsten der Familie ausgeübt wird!

Darüber hinaus sollten auch die Duldungen der Familie widerrufen werden. Diese Bescheinigungen über die Aussetzung der Abschiebung wurden nun aufgrund der Eingabe bei der niedersächsischen Härtefallkommission doch nochmals verlängert, der Ausgang des Härtefallverfahrens ist jedoch ungewiss. Der Widerruf der Duldung zeigt eine besondere Härte. Eine Abschiebung von Diane und den Kindern würde eine unzumutbare Beeinträchtigungen des Rechts auf Wahrung des Familienlebens mit dem aufenthaltsberechtigten Vater darstellen.

 

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