Abschiebungen nach Syrien

„Die Bundesregierung hält es für grundsätzlich unangebracht, Einzelheiten zu konkreten Asylverfahren öffentlich zu erörtern, zumal eine Gefährdung der Betroffenen oder von Angehörigen im Herkunftsland nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann.“

Mit diesem Satz in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken bestätigt das BMI indirekt, dass der syrische Geheimdienst oppositionelle Bestrebungen und öffentliche Äußerungen in Deutschland genau verfolgt und ggfs. zum Anlass für weitere Verfolgungsmaßnahmen nimmt. Wenn sich abgeschobene Flüchtlinge in Syrien und ihre Angehörigen in Deutschland nicht trauen, über Misshandlungen in syrischer Haft öffentlich zu sprechen, so ist das ein Ausdruck dieser Angst vor den Folgen solcher in Deutschland veröffentlichter Äußerungen für die Angehörigen in Syrien und keinesfalls geeignet, eine Gewaltanwendung gegenüber den Flüchtlingen nach ihrer Abschiebung in Syrien in Frage zu stellen, wie dies der Landkreis Hildesheim versucht hat.

Die Bundesregierung bestätigt im Übrigen die vom Landkreis Hildesheim in Frage gestellte Tatsache, dass der am 1. Februar 2011 abgeschobene 16-jährige Anuar Naso 31 Tage in Syrien inhaftiert war, sein Vater 10 Tage. Jeweils rund ein Drittel aller von Abschiebung bedrohten Flüchtlinge aus Syrien leben in NRW und Niedersachsen.

gez. Kai Weber

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