Asylverfahren Irankunda: VG-Verfahren am 12.April 2011 um 11:30 Uhr vor dem VG Braunschweig

Der Fall des ruandischen Flüchtlings Innocent Irankunda hat 2009 für Schlagzeilen gesorgt: Irankunda wurde nach seiner überraschenden Abschiebung am 14.10.2009 festgenommen, wegen „Leugnung des Genozids“ und „Fälschung von Urkunden“ angeklagt und wegen des letzten Tatvorwurfs schließlich zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Wir halten ebenso wie andere Menschenrechtasgruppen und oppositionellen Flüchtlinge die erhobenen Vorwürfe für vorgeschoben und gehen von einer politisch motivierten Verfolgung des jungen Mannes aus. Das BAMF vermochte trotz offenkundiger Widersprüche und Merkwürdigkeiten des Tatvorwurfs jedoch keinen „Politmalus“ zu erkennen und sprach von einer „rechtmäßigen strafrechtlichen Verfolgung“.

Das Hauptsacheverfahren des Flüchtlings findet nun am 12. April 2011 um 11:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig statt. Zu diesem Termin soll auch eine Übersetzung des vom ruandischen High Appeal Court of Justice am 30.11.2010 ergangenen Urteils gegen Irankunda vorliegen.

Die Anwältin Florentine Heiber ruft dazu auf, Öffentlichkeit zu dem Verfahren herzustellen. „Das Schlimmste was Innocent Irankunda passieren könnte, wäre, dass er in Deutschland vergessen wird. Dann wäre sein Leben noch mehr in Gefahr als ohnehin auch jetzt schon. Unsere Aufmerksamkeit ist m. E. wichtig und gibt ihm hoffentlich Hoffnung“, so die Anwältin.

Wir bitten darum, das Verfahren zu begleiten.

gez. Kai Weber

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